reiche ausklammern könnten und dieses Geld für sinnvollere Bereiche in der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit aufwenden.
Aber auch meine Fraktion wird natürlich ihre Zustimmung erteilen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)
12.05
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden (1903 d.B. und 1947 d.B. sowie 8803/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Kemperle. Bitte um den Bericht.
Berichterstatterin
Monika Kemperle: Der Bericht des
Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss
des Nationalrates vom 16. Okto-
ber 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das
Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz,
das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz
1977, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das
Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden, liegt
in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
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