BundesratStenographisches Protokoll814. Sitzung / Seite 61

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reiche ausklammern könnten und dieses Geld für sinnvollere Bereiche in der wissen­schaftlich-technischen Zusammenarbeit aufwenden.

Aber auch meine Fraktion wird natürlich ihre Zustimmung erteilen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

12.05


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsberei­ches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zu­stimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.06.339. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Ar­beitnehmerInnenschutzgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwet­terentschädigungsgesetz 1957 geändert werden (1903 d.B. und 1947 d.B. sowie 8803/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Kemperle. Bitte um den Bericht.

 


12.06.53

Berichterstatterin Monika Kemperle: Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Okto-
ber 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsvertrags­rechts-Anpassungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Ausländerbe­schäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenver­sicherungsgesetz 1977, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden, liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

 


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