sieht man, wie funktionsfähig unsere Sozialpartnerschaft ist. Ich denke jetzt zum Beispiel an die Metallerabschlüsse. Das möchte ich all jenen, die die Sozialpartnerschaft immer angreifen, einmal ins Stammbuch schreiben!
Gerade auch diese Beziehung, die wir in der Sozialpartnerschaft haben, die Art, wie wir regeln, wie es bei uns in den Unternehmen zugeht, sind Gründe dafür, dass wir einen Spitzenplatz einnehmen, wenn es darum geht, wo es die wenigsten Streiktage gibt. Und es ist gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wichtig, zu sagen, dass wir einen sicheren Wirtschaftsstandort haben.
Bei meinen Gesprächen und Besuchen in Unternehmungen sehe ich immer wieder, dass gerade in der wirtschaftlichen Situation, in der wir uns zurzeit befinden, manche Firmen ganz einfach nicht in der Lage sind, wenn sie Aufträge bekommen – Gott sei Dank! –, diese mit ihrem Personal abzuwickeln. Deshalb ist es wichtig, dass sie Arbeitskräfte bekommen. Man weiß ja nicht, wie das mit den Aufträgen weitergeht.
Was ich bei aller Sozialpartnerschaft und dem guten Dialog, den wir haben, nicht ganz verstanden habe: 40 Prozent bis 60 Prozent Zeitarbeiter in einem Unternehmen!? Also das kann wirklich nur ein Ausreißer sein! Ich habe es mir angesehen: 2,8 Prozent der Gesamtbeschäftigten sind Leiharbeiter! Also 40 bis 60 Prozent, das kann sich nicht ausgehen, wenn ich mir ansehe, wie viele Betriebe wir haben. Das können nur ein oder zwei Betriebe in ganz Österreich sein, anders geht sich das nicht aus.
Und dass ein Unternehmen nur Leiharbeiter beschäftigt, das habe ich auch noch nicht gehört. Das kann ich mir nicht vorstellen.
Wir haben zwei Jahre gebraucht und wirklich intensiv verhandelt, um jetzt diese Novelle auf den Tisch legen zu können. Worüber wir heute noch nicht diskutiert haben, ist, dass entgegen den ursprünglichen Forderungen die Arbeitskräfteüberlasser auch in Zukunft bei der Vergütung ihrer Mitarbeiter Entgelte, die auf betrieblicher Ebene des Beschäftigers beruhen, nicht berücksichtigen müssen, so zum Beispiel Gewinnbeteiligung und Prämien.
Es ist immer wichtig, dass klar auf dem Tisch liegt, worauf man Anspruch hat und worauf nicht. Die Firmen müssen wissen, worauf sie sich einlassen, damit das korrekt abläuft, damit ein Mehr an Bürokratie abgewendet wird und damit auch die Rechtssicherheit geschaffen wird.
Im Gegenzug ist dieser Sozial- und Weiterbildungsfonds eingerichtet worden. Als Unternehmerin ist es mir auch immer wichtig, zu wissen, was das kostet. Es ist so, dass dieser Fonds von den gewerblichen Überlassern im Endausbau – das ist ab dem Jahr 2017 – mit 0,8 Prozent der Lohn- und Gehaltssumme zu dotieren ist. Die Belastung wird schrittweise erfolgen, von 0,25 Prozent im Jahr 2013 bist letztlich eben 0,8 Prozent im Jahr 2017. Damit werden die Arbeitskräfteüberlasser nicht abrupt belastet, sondern sie haben Zeit, das ganz einfach in die Kalkulationen einzubinden, was wichtig ist.
Der Fonds wird paritätisch verwaltet und soll ab dem Jahr 2014 – das ist schon angesprochen worden – die Weiterbildung von Leiharbeitern sowie Leistungen an Arbeitslose aus der Branche finanzieren. Der Leistungskatalog wird von den Fondsorganen erstellt. Der bestehende Weiterbildungsfonds, den es jetzt gibt, läuft dafür Ende des Jahres 2013 aus.
Auch der Bund leistet erhebliche Beträge an den Fonds, was indirekt dann dieser Branche zugutekommt. Die Beitragspflicht ruht, wenn der Überlasserkollektivvertrag nicht mehr gilt. Die Beiträge werden von der Gebietskrankenkasse eingehoben und – das ist mir ganz wichtig, darauf hinzuweisen – bei ausländischen Überlassern von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse. Wir dürfen nicht vergessen, dass derzeit sehr viele ausländische Arbeitskräfteüberlasser auf unserem Markt sind, die diese Regelungen auch einhalten müssen. Die BUAK wird auch alle Leistungen auszahlen.
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