Bei größeren Unternehmen gibt es eine Betriebspensionsregelung. Beschäftiger müssen überlassene Arbeitskräfte in ihre bestehenden Betriebspensionslösungen, Pensionskassa, betriebliche Kollektivversicherung, einbeziehen, wenn ein Leiharbeiter über vier Jahre lang in dem Betrieb beschäftigt ist. Das sehen wir auch so: Wenn jemand in einem Betrieb länger beschäftigt wird, dann soll er auch besser bezahlt werden.
Noch etwas: Es ist zwar in vielen Fällen nur Formsache, aber das Gesetz normiert, dass der Beschäftiger die überlassene Arbeitskraft über offene Stellen in seinem Betrieb informieren muss. Das ist auch etwas Wesentliches, das wir vorher nicht gehabt haben. Gleichzeitig ist auch der Zugang zu den Wohlfahrtseinrichtungen gewährleistet, und da sage ich gleich dazu, was wir darunter verstehen: wenn es im Betrieb eine Kantine gibt oder zum Beispiel die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungseinrichtungen.
Weiters ist festgeschrieben, dass der Überlasser darüber hinaus verpflichtet ist, die Arbeitskraft über das Einsatzende zwei Wochen im Vorhinein zu verständigen. Die Pflicht entfällt allerdings dann, wenn das Einsatzende objektiv nicht vorhersehbar war. Das ist klar. Die Nichtverständigung bleibt allerdings dann sanktionslos, wenn es eben nicht in der Sphäre des Überlassers liegt.
Es ist mir auch die Klarstellung zur Überlassung aus dem Ausland wichtig. Arbeitskräfte, die aus dem Ausland nach Österreich überlassen werden, haben die in Österreich geltenden Ansprüche auf Urlaub, Entgeltfortzahlung, Kündigungsfristen und -termine sowie Kündigungsentschädigungen und unterliegen den österreichischen Überlasserkollektivverträgen.
Ich denke, dass wir mit diesem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz diese Situation entsprechend geregelt haben, und ich bitte noch einmal, die Unternehmer nicht als Täter zu bezeichnen. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Mag. Klug deutet in Richtung FPÖ.) – Wir wissen eh alle, wer es gesagt hat. Wir sind nur deshalb wirtschaftlich so gut unterwegs, weil wir eine Partnerschaft in den Betrieben haben. Wir wissen, dass wir gut motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen. Wir haben eine Unternehmenskultur. Hören wir mit diesen Unterstellungen und Beschuldigungen auf! Das bringt überhaupt nichts. (Zwischenruf des Abg. Ertl.) – Tu nicht immer, wenn du einen kennst, das auf alle drüberziehen! Das geht ganz einfach nicht! (Heiterkeit sowie Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Ich darf hier mein Angebot, das ich schon ein paar Mal gemacht habe, erneuern: Wenn du jemanden kennst, wo das so ist, dann gib das her! Wir stehen nicht an, wenn hier etwas vorkommt, das ordentlich zu regeln. Wir alle, die wir in der Wirtschaft sind, haben kein Verständnis für schwarze Schafe und schützen sie auch nicht, weil das wettbewerbsverzerrend ist.
Aber ich will dir nur etwas vorlesen, weil du den § 6a angesprochen hast, ich habe mir das herausgesucht. Da steht drinnen: Grundsätzlich treffen den Beschäftiger alle Gleichbehandlungspflichten eines Arbeitgebers, was allerdings bisher schon galt. Kündigungen durch den Überlasser werden anfechtbar, wenn sie durch eine diskriminierende Beendigung des Einsatzes durch den Beschäftiger ausgelöst werden.
Ich weiß nicht, was dich daran stört. Ich finde daran nichts, ich denke, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz ist wirklich gut gelungen. Ich bin sehr froh. Wir haben es uns alle nicht leicht gemacht. Es ist immer wichtig, dass jeder seine Erfahrungen, seine Befindlichkeiten sagt, und wir haben uns bemüht, ein faires Gesetz zu machen. Ich bitte, das auch so zu sehen und nicht immer Unterstellungen zu machen. Es tut mir wirklich leid, wenn wir hier immer Unternehmer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder auch einzelne Branchen in den Dreck ziehen. Sie haben es sich wirklich nicht verdient. Wir ziehen alle an einem Strang, und deshalb geht es uns in Österreich so gut. Wir haben den
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