BundesratStenographisches Protokoll814. Sitzung / Seite 101

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2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich komme zum nächsten Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Na­tionalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Zweites Protokoll zur Abänderung des Protokolls zum am 25. Mai 2010 in Hongkong unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsre­gion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher zur An­tragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach der Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich komme zum nächsten Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Na­tionalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zur Abänderung des am 30. Ja­nuar 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stim­menmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich komme zum letzten Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Zypern und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 20. März 1990 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stim­menmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie Bei­fall und Bravoruf des Bundesrates Schreuder.)

 


Präsident Georg Keuschnigg: Vielen Dank für die Berichte.

Wir treten in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.

 


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