20. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zur Abänderung des am 30. Januar 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1896 d.B. und 1929 d.B. sowie 8801/BR d.B.)
21. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Zypern und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 20. März 1990 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1897 d.B. und 1930 d.B. sowie 8802/BR d.B.)
Präsident Georg Keuschnigg: Nunmehr kommen wir zu den Punkten 16 bis 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 16 bis 21 ist Herr Bundesrat Lampel. Bitte um die Berichte.
Berichterstatter Michael Lampel: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Nachnutzung der ehemaligen österreichisch-deutschen gemeinschaftlichen Grenzzollämter.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bringe weiters den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit.
Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und Georgien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 11. April 2005 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
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