Man muss aber schon beim ganzen Teil der Wahrheit bleiben. Die Historie der Schweiz ist eine andere als die Geschichte Österreichs. Wir haben immerhin zwei Weltkriege erleben müssen und hatten natürlich andere Startvoraussetzungen in Bezug auf Bildung von Volksvermögen, Wertschöpfung und Wohlstand. Ich glaube, das muss man in dieser Gesamtbetrachtung betreffend Benchmark zwischen Österreich und der Schweiz berücksichtigen.
Nichtsdestotrotz ist aus unserer Sicht dieses Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz, das in dieser Form seit 1974 besteht, auch novellierbar. Es ist nur ein offizieller, formaler Akt, dass wir nach OECD-Vorgaben gewisse Anpassungen durchführen. Natürlich ist da immer der Streitpunkt Bankgeheimnis versus Informationspflicht, versus Transparenz. Das ist durchaus immer abzuwägen. Da bin ich auch einer Meinung. Ich denke aber, dass wir auf einem guten Weg sind.
Bei dieser Gelegenheit freut es mich besonders, dass trotz vieler Unkenrufe auch dieses Sonderabkommen mit der Schweiz in der Spur ist. Und ich denke, was die illegalen Einlagen in der Schweiz betrifft, dass wir da mit 1. Jänner 2013 diesen ersten Schritt auch setzen können. Darüber findet ja in der Schweiz – Gott sei Dank, aus meiner Sicht – keine Volksabstimmung statt, sodass wir durchaus terminmäßig (Bundesrat Ertl: sicher?) – das ist schon sicher – ab 1. Jänner 2013 doch mit einer erklecklichen Einnahme für die Republik Österreich rechnen können und dass wir in Zukunft zumindest ein gewisses „Schmerzensgeld“ – unter Anführungszeichen – für diese Einlagen österreichischer Bürger in der Schweiz bekommen können. Ich denke, dass das unbestritten ist und dass wir da durchaus auch zu einer einstimmigen Lösung kommen könnten.
Leider stimmen die Freiheitlichen bei diesen Doppelbesteuerungsabkommen nie zu, da sie das hehre Schild des Bankgeheimnisses immer vor sich hertragen, aber nur solange es die anderen betrifft. Bei uns selbst nehmen wir es ja – aus Ihrer Sicht – nicht so genau. Ich glaube, das ist auch ein Widerspruch in sich.
Der zweite Punkt aus diesen Gesetzesmaterien, der, wie ich meine, für uns nicht ganz uninteressant ist, wurde schon erwähnt: Das ist die Zusammenarbeit betreffend die grenzüberschreitende Schwarzarbeit beziehungsweise illegale grenzüberschreitende Leiharbeit, vorerst mit Deutschland. Aus meiner persönlichen Erfahrung ist das, glaube ich, nicht das große Problem, das wir mit Deutschland haben, sondern da haben wir größere Probleme mit den neuen Nachbarländern innerhalb der Befreiung. Ich denke, da geht das Ganze auch in die Problematik der Entsendung. Da haben wir auch seitens der Wirtschaftskammer immer wieder Probleme bei Angebotslegungen.
Ein Paradebeispiel dafür: In Schladming wurde im Zuge der WM eine Großbaustelle europaweit ausgeschrieben, und da sind heimische Firmen zum Teil leider nicht zum Zug gekommen, weil ein italienischer Anbieter der günstigste war. Faktum ist, dass der italienische Fliesenleger mit slowakischen Fliesenlegern dieses Projekt abwickelt. Das wurde lückenlos überprüft, das ist alles in Ordnung. Es ist aber auch an diesem Fallbeispiel zu sehen, dass da noch nicht alles so läuft, wie wir uns das vorstellen, denn die volle Wettbewerbsgerechtigkeit und die Fairness sind noch nicht gegeben.
Daher ist jedes Abkommen mit unseren Nachbarn – denen man nicht von Haus aus Kriminalität unterstellen kann –, das zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit und Fairness in der Wirtschaft führt, zu begrüßen. Und selbstverständlich stimmen wir diesem Abkommen zu. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)
14.55
Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.
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