BundesratStenographisches Protokoll815. Sitzung / Seite 12

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dien bereits 84 Prozent des ordentlichen Studienangebotes von insgesamt 1 058 ein­gereichten Studien aus, 10 Prozent waren Doktoratsstudien und nur mehr 6 Prozent Diplomstudien. Aktuell entfallen 56 Prozent der Studienabschlüsse auf das dreigliedri­ge Studiensystem.

Die Entflechtung von Lehre und Forschung, die man auch durchaus kritisch sehen kann, hat aber zu mehr Erfolg in der Forschung durch eine verstärkte Wettbewerbsfä­higkeit der österreichischen Universitäten geführt. Erfolgreiche Universitäten mit hoher Qualität in der Forschung sind auch für Drittmittelgeber attraktiver: Die Drittmittelfinan­zierung der Unis hat sich mehr als verdoppelt, auch die Zahl der wissenschaftlichen Publikationen alleine der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der Universitäten ist von 38 200 auf 45 200 deutlich gestiegen. Es kam in den letzten Jahren auch zu einer stär­keren Internationalisierung unter den Lehrenden und Studierenden.

Da das Licht bereits blinkt, komme ich zum Schlusssatz: Es ist also gelungen, und es ist ein Erfolgsmodell, Herr Minister, aber es gibt noch sehr viel zu tun.

Auf die finanziellen Fragen der Universitäten in diesem Zusammenhang wird dann mein Kollege Schennach in seiner Rede eingehen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

9.17


Präsident Georg Keuschnigg: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Rausch. – Bitte sehr.

 


9.17.38

Bundesrätin Mag. Bettina Rausch (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause an den Fernsehschirmen!

Im Artikel 17 des Staatsgrundgesetzes heißt es: „Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei“, und gemäß § 1 des Universitätsgesetzes 2002 sollen sich die Universitäten und ihre Organe auch in größtmöglicher Autonomie und Selbstverwaltung konstituieren, quasi in Anlehnung an diesen Artikel im Staatsgrundgesetz.

Die Uniautonomie – das haben wir vorhin vom Kollegen Todt gehört – ist nicht nur ein internationaler Trend, sie ist auch ein sinnvolles Anliegen, denn sie bedeutet mehr Frei­heit, die Motivation, sich selbst zu beteiligen, die Möglichkeit, die Universität selbst zu gestalten und auch die Kreativität in Forschung, in Wissenschaft und Lehre zu fördern. Die Autonomie macht die Universitäten auch flexibler, wenn es gilt, auf internationale Trends, aber auch auf ganz konkrete Anliegen in den einzelnen Staaten, auf Anforde­rungen der Gesellschaft, der Wirtschaft, der Studierenden und der Lehrenden zu re­agieren. Die Uniautonomie hat gezeigt, dass sie positive Effekte hat – auch das haben wir gehört – im Bereich der Institutionalisierung, im Bereich der Qualität von Forschung und Lehre und auch bei der Effizienz, wenn man so will, des Studierens, was man auch an der Studiendauer in den letzten Jahren erkennen kann.

Wir schauen heute bei dieser Aktuellen Stunde zurück auf zehn Jahre Universitätsge­setz, und wir schauen nach vorne, wie der Weg in die Autonomie weitergehen kann. Wenn wir zurückschauen, sehen wir, dass jede Uni und jede Fachhochschule die Au­tonomie in unterschiedlichem Maße nutzt. Und ich denke, der eine oder andere Stand­ort kann sich da im Sinne der Studierenden auch von den Vorreitern etwas abschauen. Ich will nur ein Beispiel nennen, und ich möchte es unter das Thema „Effizient bezie­hungsweise effizienter studieren“ stellen: Wenn ich mir anschaue, welche Angebote es etwa für Werkstudentinnen und Werkstudenten gibt und wie sehr manche Unis – ich denke da beispielsweise an die WU in Wien – die vorlesungsfreie Zeit nutzen, um an Sommerunis und Winterunis ein Vorlesungs-, Lern- und Studierangebot anzubieten, dann würde ich sagen, dass da viele noch in der Autonomie die Möglichkeit hätten,


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