BundesratStenographisches Protokoll815. Sitzung / Seite 14

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Ebenso wie wir uns zur staatlichen Finanzierung im tertiären Bildungsbereich beken­nen – in Kooperation mit privaten Investoren und Sponsoren –, bekennen wir uns auch zur Studienförderung, sowohl zu sozial ausgerichteten Förderungen, damit niemand nicht studieren kann, weil er oder sie oder die Eltern sich die Beiträge oder andere Ausgaben nicht leisten können, als auch zu Leistungsstipendien, die von der öffentli­chen Hand finanziert werden.

Gleichzeitig – und wir reden ja heute auch über die Autonomie – soll es den Unis mög­lich sein – und sie sollen das auch in Anspruch nehmen –, eigene Förderprogramme ins Leben zu rufen, um speziell ihre Schwerpunkte im Rahmen ihrer Autonomie zu un­terstützen.

Noch ein letzter Punkt, bei dem wir und somit auch ich uns vorstellen können, dass Au­tonomie genutzt werden soll: die Zugangsregelungen zu Studien. Wir wollen ja nicht nur, dass viele Menschen anfangen zu studieren, wir wollen, dass sie dieses Studium auch abschließen und abschließen können. Die Vergangenheit – oder unsere Uni-Ge­schichte in Österreich – hat uns gezeigt, wenn jeder und jede ungeregelt jedes und al­les überall studieren kann, was er oder sie sich im Moment vorstellt, ganz unabhängig davon, ob man dann auch einen Job findet oder vom Interesse her länger dranbleibt, dann ist das nicht förderlich für die Studienbedingungen und nicht förderlich, was Aka­demikerquote oder Drop-out-Quote betrifft.

Studienzugangsregelungen sind im Sinne der Studierenden. Das ist nicht etwas, was mir heute einfällt, sondern da gibt es eine Umfrage der WU, die das zeigt. Was die Stu­dierenden am meisten stört – da gab es 55 Prozent der Nennungen; der nächste Punkt, nur damit Sie sehen, wie die Relation ist, scheint erst mit 18 Prozent im Ranking auf –, ist die Überfüllung an den Universitäten und das Gefühl, in einem Massenstu­dium angekommen zu sein, wo man nur eine Nummer ist.

Zugangsbeschränkungen und Zugangsregelungen werden als mögliches Mittel gese­hen, das zu lösen, und zwar von 60 Prozent der Studierenden. Auch das soll man an dieser Stelle sagen: 60 Prozent sind für Zugangsregelungen beim Bachelor, und dabei vor allem auch dafür, das im Rahmen einer Studieneingangsphase in unterschiedli­chen Varianten zu lösen. Ich denke, das müssen wir auch ernst nehmen, denn das sind die Menschen, um die es im Bereich der Forschung und Wissenschaft geht. Das sind die, die jetzt studieren und dann später auch in der Forschung weiter aktiv sein können.

Zugangsregelungen sind im Sinne der Studierenden, weil sie bessere Bedingungen bringen, weil sie bessere Betreuungsverhältnisse bringen – auch das muss uns be­wusst sein (Zwischenruf des Bundesrates Schreuder) – und weil sie effizienteres Stu­dieren möglich machen. Sie sind auch im Sinne von uns allen als Gesellschaft, weil sie die Drop-out-Quoten senken, weil wir die Mittel, die wir in Studierende investieren, auch besser und zielgerichteter investieren und weil wir damit auch dem Ziel einer ent­sprechenden Akademikerquote eher nachkommen können.

Diese Regelung – das noch einmal zum Thema Autonomie – soll auch von den Unis im Rahmen ihrer Autonomie und Selbstverwaltung festgelegt werden können.

Sie sehen also, es ist in den letzten Jahren viel geschehen, dank des Universitätsge­setzes und dank des Engagements vieler Beteiligter. Man kann somit sagen, die Welt hat sich gedreht und wir uns mit ihr und die Unis haben viele Möglichkeiten genutzt, um flexibel auf die neuen Anforderungen zu reagieren.

Es gibt aber auch noch viel zu tun. Ich denke etwa an die Umsetzung der Bologna-Architektur, die für viele noch nicht zufriedenstellend erfolgt, für Lehrende wie Studie­rende. Ich denke daran, dass die Anerkennung des Bachelor als akademischer Ab­schluss zwar im Bundesdienst schon erfolgt, in vielen Landesdienstrechten aber noch


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