deutliches Zeichen hinsichtlich der grundsätzlichen Überlegung zur Länderkammer abgegeben haben. Das Kompliment spreche ich deshalb aus, weil ja gerade Sie im Zuge Ihrer politischen Tätigkeit unglaublich tolle Erfahrungen mit dem Bundesrat hatten. Sie haben auf der einen Seite als Mitglied der Obersten Organe der Vollziehung nicht immer die angenehmsten Erfahrungen mit dem Landesverteidigungsausschuss des Bundesrates gemacht. Heute von Ihnen zu hören, dass es da ein grundsätzliches Bekenntnis gibt, obwohl man nicht immer die angenehmsten Erfahrungen hatte, ist eine beachtliche Ansage. Insofern möchte ich Ihnen gerne ein Kompliment aussprechen.
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Uns eint auch die grundsätzliche Überlegung, dass man sich diese Strukturverwaltungsreform nicht leicht machen sollte. Es ist zu einfach und zu kurz gedacht, zu sagen: Da drehen wir an einem kleinen Schrauberl und dann wird die Nummer schon passen. Ich glaube, dass man sich rechtzeitig die Mühe machen sollte, dass diese schon bei der Landtagspräsidentenkonferenz aber auch bei der Landeshauptleutekonferenz dargelegten Einigungen eine Basis für einen inhaltlichen Zugang darstellen.
Ich verwende jetzt nicht die Formulierung: Papier ist geduldig. Ich bin aber der Meinung, dass diese Punkte in eine möglichst große Gesamtreform – ohne dass der Rucksack zu groß wird – eingearbeitet werden sollen. Es haben sich nachvollziehbarerweise die Aufgaben im Bereich der nationalen Gesetzgebung vor dem Hintergrund der europäischen Entwicklung deutlich verändert. Das bedeutet, dass wir sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat mit neuen Herausforderungen und neuen Aufgaben konfrontiert sind.
Ich möchte an dieser Stelle die sich jetzt langsam gut entwickelnde Arbeit des EU-Ausschusses des Bundesrates mit den Landtagsklubs hervorheben. Das ist eine völlig neue Herausforderung, auch für den Bundesrat. Ich bin aber der Meinung, dass wir auch kritisch beleuchten sollten, in welchen Bereichen wir noch ausschließliche nationale Gesetzgebungskompetenz unabhängig von europäischen Entwicklungen haben und in welchen Bereichen die Kontrolle der Vollziehung eigentlich für die gesetzgebenden Körperschaften zugenommen hat. Dies alles in Einklang zu bringen ist aus meiner Sicht möglich, wenn man die Arbeit rechtzeitig ernsthaft gemeinsam beginnt. Es ist aber auch klar – ohne einen allzu passiven Zugang zu wählen –, dass dies letztlich wohl in eine neue Legislaturperiode auf Bundesebene Eingang finden wird.
Ich hoffe, dass wir in diesem Zusammenhang einige Punkte nochmals hervorheben konnten. Ich freue mich auch, dass jetzt einmal Konsens in der Landtagspräsidentenkonferenz und in der Landeshauptleutekonferenz zu diesem Thema vorliegt. Auf dieser Basis bin ich sehr optimistisch, dass es bei einem gemeinsamen politischen Willen auch zu einer vernünftigen, gut überlegten inhaltlichen Weiterentwicklung kommen kann. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
11.06
Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.
11.06
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause! Ich spreche hier namens der Freiheitlichen als Wienerin, daher kann ich sagen: Wien grüßt Tirol! (Landeshauptmann Platter: Danke!) Wie schon Kollege Kneifel gesagt hat, haben Sie heute zu sehr aktuellen Themen Stellung genommen.
Um an Kollegen Klug anzuschließen: Die Tatsache, dass im Jänner das Volk zur Wehrpflicht befragt wird, bedeutet ja nicht, dass man als Landeshauptmann dazu keine Meinung haben und sie nicht öffentlich äußern darf. Wir sind uns bei dem Thema auch
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