Vortrag an den Ministerrat
Mit dem gegenständlichen Vertrag soll der Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik in den Bereichen Reschenpass, Timmelsjoch und Brennerpass zum Zwecke der besseren Erkennbarkeit geändert werden. Dies vor allem unter dem Aspekt, dass es in diesen Bereichen unter Berücksichtigung der Verkehrssituation zu einer großen Anzahl von Grenzübertritten kommt. Ein Entwurf für einen solchen Grenzänderungsvertrag wurde bereits von der Ständigen Österreichisch-Italienischen Grenzkommission erstellt.
Im Grenzabschnitt A, Unterabschnitt a (Bereich Reschenpass) verläuft die Staatsgrenze über mehrere Bruchpunkte im Stillerbach, dann über neun Bruchpunkte hinweg, die Fahrbahn beim Grenzübergang und dem Radweg überquerend. Die Kommission hat die Situation besichtigt und festgestellt, dass eine klare Erkennbarkeit des Verlaufes der Staatsgrenze nicht gegeben ist. Nunmehr soll die Staatsgrenze über einen einzigen Bruchpunkt hinweg im Bereich des Grenzüberganges geradlinig verlaufen. Die Grenzänderung erfolgt insgesamt flächengleich und beträgt 994 m2.
Im Grenzabschnitt A, Unterabschnitt c (Bereich Timmelsjoch) verläuft die Staatsgrenze über zahlreiche Bruchpunkte, sodass die Erkennbarkeit im Bereich der Fahrbahn und im Gelände wesentlich erschwert ist. Durch die Grenzänderung wird ein geradliniger Grenzverlauf in der Fahrbahn und im Gelände erreicht. Weiters kommt dadurch ein beim Passübergang errichtetes Gebäude und ein altes Zollgebäude nunmehr außerhalb des Grenzstreifens von 5 Metern (Artikel 17 des Staatsgrenzvertrages) zu liegen. Die Grenzänderung erfolgt insgesamt flächengleich und beträgt 350 m2.
Im Grenzabschnitt B, Unterabschnitt e (Bereich Brennerpass) verläuft die Staatsgrenze derzeit durch einen Kreisverkehr und schneidet einige Bahngleise in Längsrichtung. Durch den neuen Grenzverlauf sollen diese Problematiken entschärft werden. Die neue Grenzlinie verläuft am Rand des Kreisverkehrs und der Straße, im Bereich der Bahn zwischen zwei Gleisen und schneidet im weiteren Verlauf die Gleise in einem nahezu rechten Winkel. Der Grenzverlauf wurde unter Hinzuziehung von Vertretern der betroffenen Grundeigentümer (u.a. ASFINAG, ÖBB, italienische Staatsbahnen) festgelegt. Die Grenzänderung erfolgt insgesamt flächengleich und beträgt 2181 m2.
Der Vertrag wird gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Inneres und dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend stelle ich den
Antrag,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, Botschafter Dr. Christian Berlakovits und im Falle seiner Verhinderung Gesandte Mag. Katharina Wieser zur Leitung der Verhandlungen über einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze in den Bereichen Reschenpass, Timmelsjoch und Brennerpass zu bevollmächtigen.
Wien, am 30. Oktober 2012
SPINDELEGGER m.p.“
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