Beschlüsse des Nationalrates, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen:
Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2012 betreffend ein Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2011 (III-350, III-319 und 1976/NR der Beilagen)
Beschluss des Nationalrates vom 16. November 2012 betreffend ein Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 – BFG 2013) samt Anlagen (1910 und 1999/NR der Beilagen)
Beschluss des Nationalrates vom 16. November 2012 betreffend ein xx. Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016 geändert wird (1959 und 1998/NR der Beilagen)
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Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union:
„BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH
Mag. Stephan LEITNER
MINISTERRATSDIENST Geschäftszahl: 350.200/0140-I/4/12
Abteilungsmail:
An den Sachbearbeiterin: Gabriele Munsch
Präsidenten des Bundesrates Pers. eMail: gabriele.munsch@bka.gv.at
Parlament Telefon: 01/531 15 20/2217
1017 Wien Datum: 13. November 2012
Sehr geehrter Herr Präsident!
Der Ministerratsdienst des Bundeskanzleramtes teilt mit, dass sich der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.Ing. Nikolaus BERLAKOVICH am 28. und 29. November 2012 in Brüssel aufhalten wird. Seine Angelegenheiten im Bundesrat gemäß Art. 73 Abs. 3 B-VG lässt er am 29. November 2012 durch Bundesministerin Dr. Maria FEKTER wahrnehmen.
Mit freundlichen Grüßen“
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Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weiters gebe ich bekannt, dass das Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger am 28. und 29. November 2012 in Serbien bei gleichzeitiger Beauftragung der Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner mit seiner Vertretung eingelangt ist.
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Darüber hinaus sind die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2011 und der Tätigkeitsbericht des Asylgerichtshofes für das Jahr 2011 eingelangt, die jeweils dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zur Vorberatung zugewiesen wurden.
Ebenso eingelangt ist der Mittelstandsbericht 2012, der dem Wirtschaftsausschuss zur Vorberatung zugewiesen wurde.
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