BundesratStenographisches Protokoll815. Sitzung / Seite 53

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Auch der Vergleich mit Online-Banking wurde gebracht, wo im Ausschuss gesagt wur­de, sehr viele machen Online-Banking, denken sich nichts Schlechtes dabei und ver­trauen dem System. Aber auch das Online-Banking ist nicht sicher. Jeder profes­sionelle Hacker kann ins System eindringen. Es gibt genügend Beispiele: diverse Kre­ditkarten-Unternehmen et cetera, wo bereits Missbrauch betrieben worden ist. Doch hat der Kunde natürlich in solchen Fällen die Gewissheit, dass seine Bank dafür haftet. Ich muss schon daran erinnern, dass Gesundheitsdaten im Empfinden des Bürgers wesentlich sensiblere Daten sind als vielleicht Kontostände oder Banküberweisungen.

Ein zweiter Grund ist diese Opt-out-Regelung, also dass die Patienten zuerst kraft Ge­setz in dem System drinnen sind und, wenn sie nicht wollen, dass ihre Daten zu­gänglich sind, aktiv herausoptieren müssen. Es gibt diesbezüglich ja Bedenken von namhaften Verfassungsrechtlern wie Professor Mayer, der gesagt hat, das entspreche nicht unserer Verfassung. Im Ausschuss ist mir gesagt worden, der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes hat gesagt, das passt schon, also brauchen wir kein anderes Gutachten mehr. Man wird ja sehen. Ich bin überzeugt davon, dass dieses Gesetz irgendwann einmal vor dem Verfassungsgericht – wahrscheinlich schneller, als man glaubt – landen wird. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Ich frage mich: Warum macht man es nicht umgekehrt mit einem Opt-in? Der Patient kann freiwillig sagen, dass er sich zu diesem System bekennt, und nicht, dass er sich in einer äußerst umständlichen Art und Weise schriftlich an neun Ombudsmänner wen­den muss, um dann nicht erfasst zu sein.

Dritter Punkt. Es gibt sehr viele – ich sage jetzt einmal – Systemlücken, und durch die­se Systemlücken wird der Nutzen des Ganzen sehr infrage gestellt. Wahlärzte sind von Haus aus ausgeschlossen, sie nehmen nicht daran teil. Vertragsärzte können auch aussteigen und müssen das nicht verwenden, ohne dass es irgendwelche rechtliche Konsequenzen gibt. Es erfolgt nur der Wink mit dem Zaunpfahl: Lieber Arzt, wenn du das nicht in Anspruch nimmst, dann haftest du! – Aber: Das tut der Arzt sowieso, wenn er sich nicht ausreichend informiert, mit dem Patienten nicht die entsprechenden Ge­spräche führt und dessen Unterlagen einholt.

Besonders bedenklich in diesem Zusammenhang ist die Möglichkeit des teilweisen Opt-out. Das heißt, der Arzt sieht nicht, ob der Patient Teile seiner Informationen ge­sperrt hat. Er denkt sich, der ist eh drinnen, weil er irgendwelche Daten hat, sieht aber nicht, dass einzelne Daten ausgeklammert sind. Da sehe ich auch ein gewisses Ge­fahrenpotenzial – sage ich jetzt einmal – der Nachlässigkeit, dass dann vielleicht nicht mehr so gründlich das Gespräch mit dem Patienten gesucht und dieser bezüglich sei­ner Krankengeschichte befragt wird.

Ein nächster Punkt sind die Kosten des ganzen Systems. Es ist hier die Rede von 130 Millionen €. Meine Damen und Herren! Jeder, der irgendeine Ahnung hat, was Softwareentwicklung kostet, weiß, dass diese Zahlen nie halten werden. Es wird zu einer deutlichen Kostenüberschreitung kommen. Bedenklich in diesem Zusammen­hang ist auch – ich bitte, mich zu korrigieren, wenn es anders ist –, dass es bisher kei­nerlei Ausschreibungen gegeben hat und dass all das, was bisher war, mehr oder we­niger freihändig an Siemens vergeben wurde.

Die Kosten-Nutzen-Analyse wird ja auch von anderen Experten, nicht nur von der Ärz­tekammer, infrage gestellt. Auch der Rechnungshof schreibt, dass mit dem angedach­ten Konzept eine Kosten-Nutzen-Rechnung nicht erkennbar ist, die genannten Zielset­zungen nicht erreicht werden können und die finanziellen Auswirkungen dem Kosten-Nutzen nicht gerecht werden. Hübner & Hübner hat in einem Gutachten gesagt, dass mit jährlichen Einsparungen von maximal 22 Millionen und nicht von 129 Millionen, wie von Ihrer Seite angekündigt, zu rechnen ist.

 


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