Auch der Vergleich mit Online-Banking wurde gebracht, wo im Ausschuss gesagt wurde, sehr viele machen Online-Banking, denken sich nichts Schlechtes dabei und vertrauen dem System. Aber auch das Online-Banking ist nicht sicher. Jeder professionelle Hacker kann ins System eindringen. Es gibt genügend Beispiele: diverse Kreditkarten-Unternehmen et cetera, wo bereits Missbrauch betrieben worden ist. Doch hat der Kunde natürlich in solchen Fällen die Gewissheit, dass seine Bank dafür haftet. Ich muss schon daran erinnern, dass Gesundheitsdaten im Empfinden des Bürgers wesentlich sensiblere Daten sind als vielleicht Kontostände oder Banküberweisungen.
Ein zweiter Grund ist diese Opt-out-Regelung, also dass die Patienten zuerst kraft Gesetz in dem System drinnen sind und, wenn sie nicht wollen, dass ihre Daten zugänglich sind, aktiv herausoptieren müssen. Es gibt diesbezüglich ja Bedenken von namhaften Verfassungsrechtlern wie Professor Mayer, der gesagt hat, das entspreche nicht unserer Verfassung. Im Ausschuss ist mir gesagt worden, der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes hat gesagt, das passt schon, also brauchen wir kein anderes Gutachten mehr. Man wird ja sehen. Ich bin überzeugt davon, dass dieses Gesetz irgendwann einmal vor dem Verfassungsgericht – wahrscheinlich schneller, als man glaubt – landen wird. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)
Ich frage mich: Warum macht man es nicht umgekehrt mit einem Opt-in? Der Patient kann freiwillig sagen, dass er sich zu diesem System bekennt, und nicht, dass er sich in einer äußerst umständlichen Art und Weise schriftlich an neun Ombudsmänner wenden muss, um dann nicht erfasst zu sein.
Dritter Punkt. Es gibt sehr viele – ich sage jetzt einmal – Systemlücken, und durch diese Systemlücken wird der Nutzen des Ganzen sehr infrage gestellt. Wahlärzte sind von Haus aus ausgeschlossen, sie nehmen nicht daran teil. Vertragsärzte können auch aussteigen und müssen das nicht verwenden, ohne dass es irgendwelche rechtliche Konsequenzen gibt. Es erfolgt nur der Wink mit dem Zaunpfahl: Lieber Arzt, wenn du das nicht in Anspruch nimmst, dann haftest du! – Aber: Das tut der Arzt sowieso, wenn er sich nicht ausreichend informiert, mit dem Patienten nicht die entsprechenden Gespräche führt und dessen Unterlagen einholt.
Besonders bedenklich in diesem Zusammenhang ist die Möglichkeit des teilweisen Opt-out. Das heißt, der Arzt sieht nicht, ob der Patient Teile seiner Informationen gesperrt hat. Er denkt sich, der ist eh drinnen, weil er irgendwelche Daten hat, sieht aber nicht, dass einzelne Daten ausgeklammert sind. Da sehe ich auch ein gewisses Gefahrenpotenzial – sage ich jetzt einmal – der Nachlässigkeit, dass dann vielleicht nicht mehr so gründlich das Gespräch mit dem Patienten gesucht und dieser bezüglich seiner Krankengeschichte befragt wird.
Ein nächster Punkt sind die Kosten des ganzen Systems. Es ist hier die Rede von 130 Millionen €. Meine Damen und Herren! Jeder, der irgendeine Ahnung hat, was Softwareentwicklung kostet, weiß, dass diese Zahlen nie halten werden. Es wird zu einer deutlichen Kostenüberschreitung kommen. Bedenklich in diesem Zusammenhang ist auch – ich bitte, mich zu korrigieren, wenn es anders ist –, dass es bisher keinerlei Ausschreibungen gegeben hat und dass all das, was bisher war, mehr oder weniger freihändig an Siemens vergeben wurde.
Die Kosten-Nutzen-Analyse wird ja auch von anderen Experten, nicht nur von der Ärztekammer, infrage gestellt. Auch der Rechnungshof schreibt, dass mit dem angedachten Konzept eine Kosten-Nutzen-Rechnung nicht erkennbar ist, die genannten Zielsetzungen nicht erreicht werden können und die finanziellen Auswirkungen dem Kosten-Nutzen nicht gerecht werden. Hübner & Hübner hat in einem Gutachten gesagt, dass mit jährlichen Einsparungen von maximal 22 Millionen und nicht von 129 Millionen, wie von Ihrer Seite angekündigt, zu rechnen ist.
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