BundesratStenographisches Protokoll815. Sitzung / Seite 54

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Zum Abschluss – ich will jetzt nicht sagen, die Ärztekammer, sondern die Ärzteschaft –: Aus diesem Kreis kommt aus all den genannten Gründen massiver Widerstand gegen dieses Gesetz. Sie, Herr Minister, reißen jetzt mit der Gesundheitsreform bereits die nächste Front mit den Ärzten auf. Ich sage nur eines: Wenn Sie die Ärzte nicht an Bord holen können, Herr Minister, dann ist dieses System von vornherein zum Scheitern verurteilt, denn eines ist klar: Das Vertrauen der Bürger in ihren Hausarzt ist wesentlich größer als jenes in die Politik. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.06


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Köberl. – Bitte.

 


12.06.47

Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat! Nach langjährigen Vorarbeiten und vielen Diskussionen – einige Punkte hat ja mein Vorredner jetzt ins Treffen geführt – erfolgt nun endlich der Startschuss für die Elektronische Gesundheitsakte, kurz ELGA ge­nannt. ELGA ist ein Informationssystem für Patientinnen und Patienten sowie für Spi­täler, niedergelassene Ärzte, Apotheken und Pflegeeinrichtungen. Es soll einen gesi­cherten Ort und zeitunabhängigen Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten ermögli­chen, wie zum Beispiel zu Entlassungsbriefen, Labor- und Radiologiebefunden sowie Medikamenten.

ELGA macht meiner Ansicht nach das österreichische Gesundheitswesen fit für die Zukunft. Die Patientinnen und Patienten werden davon profitieren. Die Zeiten, in denen die Patienten bepackt mit Aktenordnern voll Befunden zum Arzt gehen, sind vorbei. Die Ärztinnen und Ärzte können auf relevante Gesundheitsdaten zugreifen, und das für 28 Tage, ausgenommen sind BetriebsärztInnen, AmtsärztInnen und ChefärztInnen der Krankenversicherung.

Der Schlüssel dazu ist unsere e-card, die 2005 eingeführt wurde und für uns heute selbstverständlich ist. Wenn man zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt zum Hausarzt geht und in der Hektik irgendeinen Befund vergessen hat, ist das egal, denn der Arzt kann auf den Befund mittels e-card zugreifen. Es können dadurch auch Mehrfachuntersuchungen vermieden werden.

Das Ziel von ELGA war und ist eine Qualitätssteigerung. Es geht darum, den Prozess der medizinischen Versorgung zu optimieren und patientenorientiert zu handeln. Mit ELGA kann eine Vernetzung zwischen den Gesundheitsdaten, die beim Hausarzt, im Krankenhaus oder beim Facharzt gespeichert sind, hergestellt werden. Die Datenspei­cherung erfolgt dezentral, also beim jeweiligen Gesundheitsanbieter. Im Vordergrund steht die Gewährleistung eines organisationsübergreifenden Informationsflusses, damit die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stellen besser funktioniert.

Besonderes Augenmerk wurde auf den Datenschutz gerichtet. Die Teilnahme und den Umfang des zulässigen Datenzugriffs, wie wir vom Vorredner schon gehört haben, kann der Betroffene/die Betroffene selbst festlegen und die Verwendung der Daten auch nachvollziehen. Falls man nicht am System teilnehmen möchte, wie mein Vorred­ner schon gesagt hat, so besteht die Möglichkeit, analog zum Widerspruchsregister ge­gen Organentnahmen, wo das sehr gut funktioniert, sich auf unbürokratische Weise bei der ELGA-Ombudsstelle abzumelden.

Auf der Homepage der Wiener Ärztekammer habe ich gelesen, dass österreichweit 100 000 PatientInnen gegen die Speicherung von Gesundheitsdaten in der geplanten Form sind. Für mich stellt sich da die Frage – und ich bin weder eine IT-Expertin noch eine PC-Spezialistin, ich habe aber lange Zeit in der Krankenpflege gearbeitet –, ob


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite