BundesratStenographisches Protokoll815. Sitzung / Seite 55

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sich diese Patientinnen und Patienten je den Kopf darüber zerbrochen haben, wo ihre Gesundheitsdaten jetzt gespeichert sind. Es ist nämlich auch gesetzlich festgelegt, dass die Daten stationärer Behandlung 30 Jahre und jene ambulanter Behandlung oder Röntgenbefunde zehn Jahre aufbewahrt werden müssen.

Ich denke schon – mein Vorredner hat das in Abrede gestellt –, dass wir zwar heute die Bankomatkarte nutzen – und auf meiner Bankomatkarte sind auch diverse Kunden­karten von Geschäften drauf. Es kann also jederzeit jeder sehen, wo ich einkaufe, was ich einkaufe, wo ich Mitglied bin  (Bundesrat Schreuder: Finden Sie das gut?) – Ich weiß aber auch nicht, was mit diesen Daten passiert. Und mit den Kranken- und Ge­sundheitsdaten, die für mich lebensnotwendig sein können, haben wir ein großes Pro­blem.

Die Daten werden bei ELGA, wie wir schon gehört haben, dezentral gespeichert, und die Speicherung unterliegt Sicherheitsstandards, die wir bisher nicht hatten. Die Daten verbleiben grundsätzlich beim Gesundheitsdiensteanbieter, der sie erstellt hat. Mit die­sem Gesetz werden erstmals bundesweit einheitliche datenschutzrechtliche Standards für die Verwendung von Gesundheitsdaten normiert, die es bisher nicht gegeben hat.

Ich bin auch davon überzeugt, dass die handschriftlich geführte Kartei beziehungs­weise verschiedene Systeme bei den Hausärzten weniger sicher sind, als das dann mit ELGA der Fall sein wird. Mein Vorredner hat gesagt, in der Kartei sieht vielleicht jemand, ob die Nachbarin schwanger ist und wieder ein Kind bekommt, es könnte aber auch irgendeine Erkrankung dort vermerkt sein, von der man nicht möchte, dass sie im Ort herumerzählt wird.

Sie haben gesagt, bis jetzt wurde kein Hackerangriff auf ein Datensystem bei einem Hausarzt durchgeführt. Dann frage ich mich, wieso das in Zukunft passieren soll. (Bundesrat Krusche: , weil sie standardisiert sind!) Einen Karteikasten kann ich leicht aufmachen und etwas herausnehmen. In Zukunft brauche ich zumindest die
e-card des Patienten, damit ich auf die Daten Zugriff habe.

Auch wenn ein Befund von einer anderen Ordination oder Institution angefordert wird, muss man diesen ausheben, ihn kopieren und vielleicht noch verschicken, und er geht durch sehr viele Hände, bis er beim Arzt ankommt. Da denke ich, dass die Elektro­nische Gesundheitsakte eine Verbesserung darstellt, auch für die Patientinnen und Pa­tienten. Sie bringt auf jeden Fall eine Modernisierung, Verbesserung und Weiterent­wicklung im österreichischen Gesundheitssystem, damit die Qualität der ärztlichen Ver­sorgung noch besser werden kann, als sie ohnehin schon ist. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

Für Arztpraxen, Apotheken und Privatkrankenanstalten wird es für die technische Auf­rüstung eine Subvention geben. Ich glaube, das gibt es in keiner anderen Branche. Es muss nur darauf geachtet werden – das haben wir im Ausschuss auch besprochen –, dass diese wirklich anwenderfreundlich geschieht, denn der Arzt sollte sich um den Patienten kümmern und nicht um ein IT-System.

Herzlichen Dank an alle, die an der Entstehung von ELGA beteiligt waren. Wie wir im Ausschuss erfahren durften, wird es ja bestimmt auch eine Weiterentwicklung geben. Ich bin überzeugt davon, dass wir in einem Jahrzehnt ohne ELGA nicht mehr auskom­men werden. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Dönmez.)

12.13


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schreu­der. – Bitte.

 


12.14.00

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Herr Minister! Die Grü­nen machen es sich bei diesem Thema nicht leicht. Sosehr ich den meisten Kritik-


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