Berichterstatter Friedrich Reisinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Gesundheitsausschusses liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Ich stelle daher gleich den Antrag, gegen den
Beschluss des Nationalrates vom
13. November 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Gesundheitstelematikgesetz
2012 erlassen und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche
Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das
Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Gentechnikgesetz und das
Strafgesetzbuch geändert werden, ELGA-Gesetz, keinen Einspruch zu
erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gerd Krusche. – Bitte.
11.56
Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher! Es dürfte allgemein bekannt sein, dass die Freiheitlichen diesem Gesetzesantrag nicht zustimmen werden, und ich möchte nachfolgend kurz unsere wesentlichen Bedenken aufzeigen.
Ein ganz wichtiger Punkt, der erste Punkt, sind datenschutzrechtliche Bedenken, die wir hinsichtlich ELGA haben. Es wurde im Gesundheitsausschuss die Anfrage bezüglich Datenschutz insofern relativiert, als gesagt wurde, auch jetzt ist es in den Arztpraxen so, dass die Daten oft sehr schlecht geschützt sind, dass man beispielsweise Krankenakten lesen kann, wenn sie der Arzt schlampig irgendwo liegen lässt, dass die Computer-Systeme der Ärzte auch nicht immer allen Sicherheitsbestimmungen entsprechen und alle Firewalls eingezogen haben.
Meine Damen und Herren! Dieser Argumentation unterliegt ein grundlegender Denkfehler, und zwar: Irgendwelche Daten, die sicher in verurteilenswerter Weise vielleicht verantwortungslos unachtsam Dritten zur Kenntnis gelangen können, haben meistens keine gravierenden Folgen. Es kann vielleicht der Nachbar, der die Daten gesehen hat, im Ort herumerzählen, dass die Frau schon wieder schwanger ist, oder sonst etwas. (Ruf bei der SPÖ: Wie war das mit den EKIS-Abfragen?) Und es hat auch keine gezielten Hacker-Angriffe auf Ärzte in der Vergangenheit gegeben. Worin liegt der gravierende Unterschied? Mit ELGA haben wir standardisierte Daten, die in großer Menge in irgendeiner verschlüsselten Form übertragen werden, und gerade standardisierte Daten können in entsprechend großer Menge von Interessierten, von Hackern viel leichter genutzt werden.
Ich verweise auch auf die bevorstehende EU-Datenschutzverordnung, die uns wahrscheinlich 2014 ins Haus stehen wird, was dann zur Folge hat, dass EU-weit der Zugriff auf unsere Gesundheitsdaten möglich sein wird und natürlich die Gefahr von Angriffen noch weiter steigt.
Sie werden jetzt vielleicht fragen: Wer sollte Interesse daran haben, diese Gesundheitsdaten widerrechtlich zu nutzen? – Ich kann mir sehr wohl vorstellen, dass Versicherungen, Pharma-Unternehmen et cetera, auch Arbeitgeber durchaus ein veritables Interesse an Gesundheitsdaten von weiten Kreisen der Bevölkerung haben. Das kann auch – wir wissen das ja – mehr oder weniger juxhaft passieren. Ich erinnere nur an das Beispiel mit den Wohnadressen und Wohnorten von Tausenden Polizisten, die in Österreich veröffentlicht worden sind. Ich glaube nicht, dass die Bevölkerung und die Patienten Interesse daran haben, dass solche Daten – und das sind sehr persönliche Daten – an die Öffentlichkeit gelangen und widerrechtlich verwendet werden.
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