BundesratStenographisches Protokoll815. Sitzung / Seite 58

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Denn jeder, der dieses System handhabt, muss auch ein Sicherheitssystem haben, und die Datenübertragung über die e-card ist eine geschlossene Datenübertragung, und das bietet noch zusätzliche Sicherheit. (Bundesrat Schreuder: Aber die Speiche­rung nicht!) – Ja, aber auch da muss jeder jetzt Sicherheitssysteme haben, die er bis jetzt noch nicht gehabt hat. Also es ist eigentlich eine Verbesserung gegenüber dem jetzigen Stand. Und daher, glaube ich, ist das schon eine gute Sache.

Also, wie wir schon gesagt haben, mit diesem Gesetzesbeschluss zu ELGA kann ein hochkomplexes, modernes EDV-System eingesetzt werden, das auch eine Chance bietet auf eine neue Befundungsstruktur und natürlich auf optimale Suchfunktionen, die es in Zukunft geben wird, denn gerade die Suchfunktionen sind auch etwas besonders Wichtiges.

Wir haben natürlich mit dieser EDV-Ausstattung auch die Möglichkeit, wieder neue Ar­beitsplätze in diesem Bereich zu schaffen, und das ist natürlich auch ein wichtiger Punkt für uns.

Wenn heute diese Diskussion geführt wird und diese schweren Bedenken bestehen, so sei daran erinnert, dass es diese Bedenken auch schon bei der Einführung der e-card gab. Und wenn wir jetzt die Entwicklung seither Revue passieren lassen und uns anse­hen, wo wir betreffend das Thema e-card heute stehen, so können wir feststellen, dass wir mit der e-Card ein Aushängeschild für ganz Europa sind. Es kommen viele und schauen sich unser System an, und wir können darauf stolz sein. Es wird von den Menschen auch gerne angenommen und ist eine gute Sache.

Besonders hervorheben möchte ich natürlich – und das ist von meinen Vorrednern Krusche und Schreuder auch schon angesprochen worden – die Freiwilligkeit, denn es ist schon ein freiwilliges Angebot an unsere Patienten, und jeder kann sich entschei­den, ob er die Vorteile von ELGA nutzen will oder ob er sie nicht nutzen will, ob er nur Teile davon nutzen will oder das System im Gesamten. Und er hat auch die Möglich­keit, Dinge auszublenden, aber auch, Dinge wieder zu löschen. Und wenn jemand – wie von dir angesprochen – eine Krankheit wie etwa eine HIV-Infektion hat, dann ist der Arzt verpflichtet, im Speziellen noch einmal darauf aufmerksam zu machen, dass der Betreffende aus ELGA aussteigen kann, die Opt-out-Möglichkeit hat. Dies gilt bei psychischen Erkrankungen, bei genetisch bedingten Behinderungen, bei Schwanger­schaftsabbrüchen und bei HIV-Infektionskrankheiten. Da ist der Arzt wirklich verpflich­tet, den Patienten nochmals besonders darauf hinzuweisen.

Herr Kollege Krusche, weil Sie gesagt haben, das Opt-out sei nicht so optimal: Ich glaube, wir haben mündige Bürger, und es ist wirklich eine einfache Sache, davon Ge­brauch zu machen. Es gibt das generelle Opt-out von ELGA, es gibt das Opt-out im je­weiligen Behandlungsfall, ebenso bei der E-Medikation und bei der Einsicht in die Ge­sundheitsdaten. Und jeder hat die Möglichkeit, auf verschiedene Arten auszusteigen: Entweder er macht es selbst über das Internet oder mit Hilfe einer Ombudsstelle, die ihm dazu verhilft, oder er kann im jeweiligen Behandlungsfall einfach dort beim Ge­sundheitsdienstleister, sprich beim Arzt oder in der Apotheke, sagen, dass das nicht gespeichert werden soll. Also es ist wirklich einfach und niederschwellig, sodass jeder wirklich daran teilhaben kann.

Wir haben in diesem Gesetz klare Regeln für die Gesundheitsdienstanbieter, was sie anbieten und was sie speichern müssen und wer, und es handelt sich jetzt im ersten Teil einmal um die Spitalsentlassungsbefunde, um die Laborbefunde, um die Röntgen­befunde und um die Medikationsdaten. ELGA kann wirklich helfen, gerade Behand­lungsfehler, die eben durch Informationsmangel entstehen, zu vermeiden. Da kann es wirklich eine wertvolle Sache sein.

Herr Kollege Schreuder, Sie haben es auch schon angesprochen, ich möchte noch da­zusagen: Die vielen Vorteile überwiegen, denn gerade ältere Personen können einen


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