BundesratStenographisches Protokoll815. Sitzung / Seite 60

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Aber, und ich sage das allen Ärztinnen und Ärzten in Österreich, natürlich muss es so sein, dass die Ärztinnen und Ärzte ihre gute ärztliche Leistung noch besser umsetzen können. Mir haben in den letzten Tagen viele Ärztinnen und Ärzte gesagt, es ist gut, dass der elektronische Gesundheitsakt kommt, es ist gut, dass sie wissen, was ein Kol­lege an Medikation verschrieben hat, es ist wichtig, zu wissen, welche Vorbehand­lungen notwendig sind. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, es wird für Patientinnen und Patienten auch insofern besser, als sie nicht mehrmals die gleiche Prozedur über sich ergehen zu lassen brauchen – doppelte Untersuchungen, Mehr­fachuntersuchungen und den Laborbefund.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem elektronischen Gesundheitsakt wird die Qualität medizinischer Versorgung in Österreich verbessert. Ich sage Ihnen noch etwas: Es wird auch die Datenqualität und es wird auch der Datenschutz massiv ver­bessert. Es gibt kaum einen Arzt, es gibt kein Krankenhaus in Österreich, das nicht Gesundheitsdaten elektronisch speichert und damit elektronisch umgeht. Wir haben derzeit nur das Datenschutzrecht. Wir werden in Zukunft mit dem elektronischen Ge­sundheitsakt dieses Recht speziell auf Patientenbedürfnisse hin, auf Gesundheitsbe­dürfnisse hin noch stärken.

Wir werden auch einen Quantensprung haben in der Datensicherheit, weil jeder Pa­tient, jede Patientin nachsehen kann, wer auf ihre Daten/auf seine Daten zugegriffen hat. Damit wird Missbrauch radikal eingeschränkt. Und wenn Missbrauch stattfindet, dann sind die Gerichte dran, das zu ahnden, und die Strafen, die Sie heute auch be­schließen werden, werden da auch abschreckend wirken.

Ich bin vom Herrn Abgeordneten Krusche aufgefordert worden, ihn zu korrigieren. Ich korrigiere Sie: Es ist so ziemlich alles nicht korrekt, was Sie wiedergegeben haben. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.) – Ich sage das so, denn Sie ha­ben mich aufgefordert. – Ich stelle richtig:

Erstens, beim elektronischen Gesundheitsakt werden die Daten nicht zentral gesteuert. Das unterscheidet uns von anderen Ländern. Wir haben einerseits einen Patientenin­dex, wir haben andererseits einen Dienstleisterindex. Die sind bei zwei unterschiedli­chen Einrichtungen, einmal beim Hauptverband und einmal beim Bundesrechenzen­trum – also sichere Einrichtungen, damit es hier auch keine Verknüpfung gibt. Wir ver­knüpfen die Gesundheitsdaten nicht in einem zentralen Rechner, sondern wir sagen, dort liegt etwas, und es wird dann insgesamt auch abgerufen – von dem Arzt, von der Ärztin, der Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, als Patientin oder Patient das Vertrauen schenken. Ein anderer Arzt, eine andere Ärztin, dem/der Sie nicht das Vertrauen schenken, darf gar nicht zugreifen. Und sollte er oder sie trotzdem zugreifen, dann ist ein Datenmissbrauch geschehen, den Sie bei der Protokollierung auch er­kennen können.

Richtigstellung zum Zweiten, was falsch war: Es sind auch die Wahlärztinnen und Wahlärzte dabei. Es sind alle Gesundheitsdiensteanbieter ab einem gewissen Datum – das wird der 1. Juli 2016 sein – verpflichtet, ihre Daten einzuspeichern, wenn sie sol­che Befunde erstellen, und diese sind für die anderen auch zugreifbar. Es sind Ärz­tinnen und Ärzte nicht verpflichtet, die Daten abzurufen. Das sind sie nur dann, wenn für Patienten sonst ein großer Schaden entstehen könnte. – Darauf hinzuweisen war mir wichtig.

Und ich weise auch noch auf eines hin, nämlich: Warum haben wir gesagt, wir wollen ein Opt-out und kein Opt-in? – Wissen Sie, Gesundheitspolitik darf man nicht ausge­hend vom 45-jährigen männlichen Akademiker machen, sondern Gesundheitspolitik muss man machen für Menschen, die es schwer haben, die älter sind, die sich auch schwerer tun mit Behörden. Und wir müssen auch jenen Menschen, die sich schwerer tun, ermöglich, dass sie teilnehmen dürfen am elektronischen Gesundheitsakt und


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