BundesratStenographisches Protokoll815. Sitzung / Seite 92

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hende Vorbelastung vor, weil ich glaube – und das ist eine Anregung des Rechnungs­hofes, die ich teile –, es bringt nichts, wenn man immer nur sechs Jahre anschaut, aber die Finanzierungen 25 Jahre laufen, 30 Jahre laufen, beim Brenner-Basistunnel über 70 Jahre laufen. Daher muss das Parlament auch wissen: Was haben wir denn schon alles an Vorbelastungen für die nächsten 30 Jahre beispielsweise beschlossen? Was haben wir unseren Kindern denn schon überantwortet? Da werden wir alle miteinander nicht mehr im Hohen Haus sitzen, werden wir diese Schulden immer noch abzahlen müssen.

Daher ist neuerdings mit dem Vorbelastungsgesetz, das die jeweilige Sechs-Jahres-Periode um ein Jahr verlängert, auch der Gesamtvorbelastungsplan dem Hohen Haus übermittelt worden. Für die nächste Sechs-Jahres-Periode, also das zusätzlich sechste Jahr, das ist in diesem Fall das Jahr 2018, haben wir 3,4 Milliarden an Investitionen und Annuitäten für diese Investitionen vorgesehen. Das heißt, die ersten Schuldentil­gungsraten im Jahr 2018 machen 3,4 Milliarden aus. Zuschüsse geben wir dazu in Form von 1,386 Milliarden.

Das wäre noch nicht eine so große Summe, aber wir müssen das ja dazuzählen zu den Beschlüssen, die wir schon die Jahre zuvor gefasst haben. Und da haben wir ins­gesamt dann eine Vorbelastung von 37,749 Milliarden. Das heißt, wir belasten die nächsten Generationen bereits mit diesem Investitionsvolumen, und die Zuschüsse, die künftige Budgets enthalten müssen, machen auch immerhin schon 7,6 Milliarden aus. Das sind schon Beträge, die man nicht verheimlichen soll, sondern womit man sich jährlich im Parlament befassen muss.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bekenne mich zum Ausbau der Infra­struktur, und ich weiß auch, dass der Ausbau der Infrastruktur nicht durch Kurzfristfi­nanzierungsmodelle finanziert werden kann. Man soll so eine Infrastruktur, die wahr­scheinlich 70 bis 80 Jahre hält, auch auf jene Generationen aufteilen, die sie nützen. Da wird wahrscheinlich jene Generation, die baut und nützt, den größten Brocken zu tragen haben, denn da haben wir den Arbeitsplatzeffekt, da haben wir den Einkom­menseffekt bei den Arbeitsplätzen, die Kaufkraft, den Investitionseffekt, und dann ha­ben wir auch den Nutzen, wenn sie in Betrieb geht, wie beispielsweise die Untere Inn­taltrasse.

Aber es sollen auch jene Generationen beitragen, die das dann weiter nutzen. Nur soll die Finanzierung längst abgeschlossen sein, bevor man es wieder neu sanieren muss. Daher müssen wir ganz genau darauf achten, dass wir das nicht ewig hinausschieben und womöglich noch Schulden vom Neubau haben zu einem Zeitpunkt, zu dem wir schon längst generalsanieren müssen. Daher plädiere ich dafür, dass die Fristigkeiten bei der Finanzierung solcher Projekte ganz penibel durchleuchtet werden und nicht zu lange dauern. Das heißt, im Hinblick auf die Finanzierbarkeit sollte nicht nur die jetzige Budgetsituation betrachtet werden, sondern es müssen auch die künftigen Instandhal­tungskosten, Sanierungskosten mit ins Auge gefasst werden.

Der Rahmenplan steht zwar über Internet abrufbar den Abgeordneten zur Verfügung, ist aber nicht Teil des Gesetzes, sondern der Rahmenplan richtet sich nach den jewei­ligen Umständen. Er richtet sich beispielsweise auch nach den Behördenverfahren. Es kann ja sein, dass wir jetzt ins Auge fassen, 2017 ein Projekt in Angriff zu nehmen, das aber dann mit den Behördengenehmigungen noch gar nicht baureif ist. Auch auf diese Flexibilität muss ein Rahmenplan Bezug nehmen können.

Die jeweiligen Pläne umfassen sechs Jahre. Sie sind für die Planungssicherheit in der Infrastruktur, in der Schieneninfrastruktur notwendig und umfassen auch jenen Zeit­raum, den wir budgetär im Auge haben müssen, wenn wir unsere Vorbelastungen nach Brüssel melden.

 


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