BundesratStenographisches Protokoll815. Sitzung / Seite 93

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Ich bin zuversichtlich, dass wir der nächsten Generation, unseren Kindern, ein öffentli­ches Verkehrsinfrastrukturnetz hinterlassen werden, denn man kann Versäumnisse in der Schieneninfrastruktur, aber auch in der Straßeninfrastruktur innerhalb einer Gene­ration schwer aufholen. Daher ist es notwendig, zu planen, was wir in den nächsten 20, 30 Jahren brauchen, und darüber müssen wir uns jetzt bereits Gedanken machen. Aber wir dürfen vor den Kosten nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern müssen sie transparent diskutieren. Daher habe ich auch dem Parlament Unterlagen betreffend die Gesamtsituation übermittelt, nämlich nicht nur die sechs Jahre Planungszeit, son­dern auch darüber hinaus bezüglich dessen, was wir den nächsten Generationen be­reits an Vorbelastungen aufgebürdet haben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

14.46

14.46.47

 


Präsident Georg Keuschnigg: Vielen Dank, Frau Bundesministerin.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit ge­schlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.47.249. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2012 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Geodateninfrastrukturgesetz geändert wird (1843 d.B. und 1965 d.B. sowie 8822/BR d.B.)

 


Präsident Georg Keuschnigg: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Konrad. Ich bitte um den Bericht.

 


14.48.28

Berichterstatter Klaus Konrad: Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geodateninfrastrukturgesetz geändert wird, liegt schriftlich vor. Ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 27. November 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Georg Keuschnigg: Danke für den Bericht.

Wir treten in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wenger. – Bitte.

 


14.48.41

Bundesrat Franz Wenger (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit der vorliegenden Änderung des Geodateninfrastrukturgesetzes wird grundsätzlich der Geltungsbereich dieses Geset­zes auf dessen Zweck, nämlich auf die Umsetzung der Geodateninfrastrukturrichtlinie, beschränkt. Das Anliegen, die derzeit vorhandenen Geodaten im Sinne einer zweck­mäßigen und effizienten Nutzung für Bürger und Verwaltungsbehörden in einen ge­setzlichen Rahmen zu fassen, ist zu begrüßen.

 


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