BundesratStenographisches Protokoll815. Sitzung / Seite 101

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reichische Politik über alle Parteigrenzen hinweg, und da hat niemand ein Interesse da­ran, irgendjemanden zu schützen. Wenn Missstände da sind, sind sie zu beseitigen.

Auch Ihr Schluss, auf den ich kurz eingehen will, ist etwas weit gefasst, nämlich dass die Konsequenz ist, dass alle nur mehr Biolandwirtschaft betreiben sollen. – Verzeihen Sie, wenn ich das sage, aber das ist ein naiver Zugang. Sie wissen sehr genau, dass Chemikalien auch für andere Bereiche gemacht werden, nicht nur für die Land- und Forstwirtschaft (Zwischenruf der Bundesrätin Kerschbaum), daher können Sie nicht sagen, wenn alle Bio wären, dann würde so etwas nicht passieren. Wenn ein Betrieb mit gefährlichen Stoffen hantiert und arbeitet, hat er auch die Pflicht, ordnungsgemäß damit umzugehen, egal, ob das der landwirtschaftliche, der industrielle oder was immer für ein Sektor ist.

Zu diesem gegenständlichen Fall darf ich einleitend darauf hinweisen, dass das Was­serrecht in mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen wird, das heißt, die Erteilung von gewässerpolizeilichen Aufträgen gemäß § 31 des Wasserrechtsgesetzes – so ist es im Fall Korneuburg – wurde von der Bezirksverwaltungsbehörde, von der BH und vom Magistrat, angeordnet. Das heißt, das ist auch die zuständige Stelle.

Sie haben gesagt, das Wasser werde in die Donau eingeleitet. – Das beruht auf Gut­achten von Sachverständigen, die sagen, eine Verdünnungswirkung entsteht – ich ver­teidige es nicht, ich erkläre es nur. Es wurden sehr wohl Gutachten von Sachverstän­digen eingeholt, die gesagt haben, das sei eine sinnvolle Maßnahme, um das Problem zu lösen.

Gegen derartige Anordnungen steht Parteien das Rechtsmittel beim UVS zur Verfü­gung, das ist offen (Zwischenruf der Bundesrätin Kerschbaum), und sofern im Verfah­ren betreffend Einleitung in Oberflächengewässer wasserrechtliche Bewilligungen er­teilt wurden, ist die zuständige Behörde die Bezirkshauptmannschaft.

Das Lebensministerium als oberste Wasserrechtsbehörde ist in engem Kontakt mit dem Land Niederösterreich. Wir nehmen dort unsere Aufsichtspflicht sehr wohl ernst, und ich sage noch einmal dazu, dass wir gerade im Bereich der Sicherung des Was­sers – des Grundwassers, des Trinkwassers – enorme Anstrengungen unternehmen. Wir haben rund 76 000 Kilometer Wasserleitungsnetz in Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden erstellt und stecken auch viel Geld in die Erhaltung, damit un­sere Bevölkerung in ausreichender Menge und hoher Qualität Trinkwasser hat.

90 Prozent der Bevölkerung sind an das öffentliche Wasserversorgungsnetz ange­schlossen, der Rest wird über Hausbrunnen versorgt. Die regelmäßige Untersuchung der Wasserqualität bescheinigt Österreich eine sehr hohe Wasserqualität, das muss dazugesagt werden. Das soll keine Entschuldigung für den Fall sein, dass etwas auf­taucht. Das steht außer Zweifel und diese Sache muss bereinigt werden.

Ich komme damit zur Beantwortung Ihrer Fragen, zur Frage 1:

Die oberste Wasserrechtsbehörde beim BMLFUW wurde per Mail von der BH Korneu­burg als zuständiger Wasserbehörde am 27. November 2012 von der geplanten Einlei­tung in die Donau informiert.

Zur Frage 2:

Nein.

Zur Frage 3:

Hierzu verfügt das Lebensministerium über keine Informationen.

Zur Frage 4:

Aus einer dem Lebensministerium vorliegenden Verhandlungsschrift der BH Korneu­burg vom 20. November 2012 geht aus den Ausführungen des wasserbautechnischen


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