BundesratStenographisches Protokoll815. Sitzung / Seite 105

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Tatsache ist, dass für die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg nach einem Unfall in einem Chemieunternehmen Vorsicht und Obsorge für die Bevölkerung oberstes Gebot gewesen wäre – was es aber nicht war. Es kam jedoch zu mehreren umfangreichen Versagen.

Versagen Nummer 1: gewerbliche Grundwasserkontamination nicht verhindert. § 84d Abs. 5 der Gewerbeordnung verpflichtet die Bezirkshauptmannschaft, Seveso II-Betrie­ben wie Kwizda Agro ein Inspektionsprogramm, welches Umweltschäden verhindert, vorzuschreiben und mindestens jährlich zu kontrollieren.

Versagen Nummer 2: wahres Ausmaß der Kontamination zwei Jahre nicht festgestellt. Nachdem Kwizda den Austritt von Pestiziden ins Grundwasser 2010 bekanntgegeben hatte, versäumte die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg, das Kwizda-Grundwasser auf alle möglichen Chemikalien zu untersuchen und das Kontaminationsgebiet abzu­grenzen.

Versagen Nummer 3: Bürger zuerst nicht und dann irreführend informiert. Die Bezirks­hauptmannschaft hätte die Bevölkerung nach dem Umweltinformationsgesetz § 9 Abs. 5 unmittelbar und unverzüglich über die gemeldete Kontamination im August schon informieren müssen. Die erste öffentliche Information erfolgte erst im Mai 2011. Das Grundwasser wurde und wird als unbedenklich eingestuft. Negative Auswirkungen auf Pflanzen wurden in Abrede gestellt. Seitens der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg hieß es zudem bis zum 30. Oktober 2012, dass das Trinkwasser nie gefährdet gewe­sen sei.

Versagen Nummer 4: weitere Umweltschäden durch falsche Maßnahmen verursacht. Ohne Kenntnis der tatsächlichen Chemiebelastung und ohne effiziente Kontrolle er­laubte die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg die Einleitung von kontaminiertem Wasser in den Tresdorfer Graben beziehungsweise in den Donaugraben.

Versagen Nummer 5: Hinweise auf Pflanzenschäden ignoriert. Trotz vieler Hinweise aus der Bevölkerung auf Pflanzenverkrüppelungen durch das Grundwasser und trotz eines AGES-Gutachtens, welches ein Herbizid als mögliche Erklärung dafür nannte, hat die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg bei den Grundwasseruntersuchungen nie nach einem Herbizid im Grundwasser gesucht.

Die Konsequenzen all dieser Fehlleistungen sind: Pestizide gelangten mehrfach aus schadhaften Auffangbecken in das Grundwasser. Die Kontamination konnte sich aus­breiten und unerkannt die Trinkwasserversorgung Brunnenfeld-Bisamberg erreichen, welche bis September 2012 rund 50 000 Menschen im Raum Korneuburg mitversorgt hat. Untersuchungen ergaben, dass in Korneuburg der Tresdorfer Graben, der Donau­graben und sogar ein Badeteich pestizidverseucht sind.

Die Bevölkerung wurde irreführend informiert. Die Konsequenz sind Verunsicherung und Angst in der Bevölkerung und ein tiefes Misstrauen gegenüber amtlichen Informa­tionen, da sich vergangene Informationen wiederholt als völlig falsch herausgestellt ha­ben.

Die Bürgerinitiative „Pro Reines Wasser“ fordert daher im Sinne der Schadensbegren­zung, die Einleitung des kontaminierten Wassers in die Donau zu unterlassen. Sollte die Bevölkerung tatsächlich, wie uns zugetragen worden ist, mit einer Gefahr-im-Ver­zug-Situation konfrontiert sein, muss das abgepumpte Grundwasser bis zur baldigen Installierung einer geeigneten Filteranlage ungereinigt stromaufwärts wieder dem Grund­wasserstrom zugeführt werden.

Woher die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg die Weisheit nahm, eine Unbedenk­lichkeit öffentlich zu vertreten, wissen wir bis heute nicht. Aber wir können es uns den­ken. Wo doch Kwizda einer der größten Arbeitgeber und Steuerzahler des Bezirkes ist,


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