BundesratStenographisches Protokoll815. Sitzung / Seite 106

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liegt wohl der Verdacht nahe, dass man eher auf deren Aussage Bedacht nahm als auf die Bedenken – nach Meinung der Bezirkshauptmannschaft – überängstlicher oder gar hysterischer Bürgerinnen und Bürger. Wer will es sich denn schon gerne mit den gro­ßen Wirtschaftsbossen der Region verscherzen?! Da hält man eben erst einmal still und wartet ab.

Die Verantwortlichen der Firma Kwizda haben sicherlich ursprünglich von Harmlosig­keit und Unbedenklichkeit des Vorfalles gesprochen. Die Bezirkshauptmannschaft Kor­neuburg hat das eins zu eins übernommen, ohne viel zu hinterfragen. Aber dass diese Verharmlosungspolitik auf Dauer nicht haltbar sein würde, hätte man vonseiten der Bezirkshauptmannschaft wenigstens ins Auge fassen und vielleicht doch ein paar Er­kundigungen einholen können. (Bundesrat Hensler: Herr Kollege, willst du sagen, dass der Gesetzgeber bewusst die Unwahrheit sagt? Du dokumentierst hier, dass der Gesetzgeber bewusst die Unwahrheit sagt! So kann es ja nicht sein!) – Hast du jetzt nicht zugehört?

Dass diese „Unbedenklichkeit“ nicht haltbar ist, hat man spätestens dann gesehen, als Global 2000 die ganze Tragweite dieser Malaise ans Licht der Öffentlichkeit gebracht hat. Heimlich, still und leise wurden dann die verharmlosenden Einträge auf der Home­page der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg entfernt, die vorher gesagt hat, dass al­les unbedenklich ist und keine Gefahr besteht.

Also auch da ist eine beschämende Geschichte von Versagen, Verantwortungslosig­keit und Vertuschung zutage getreten.

Nur ist aber diese Geschichte noch nicht zu Ende geschrieben. Da ist noch eine Behörde mit im Boot, und zwar die Staatsanwaltschaft Korneuburg. Ausgestattet mit dem Mut der Empörung und sicher auch mit einer Portion Wut im Bauch erstattete die Kollegin Kerschbaum von den Grünen eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Kor­neuburg, und zwar eine Anzeige gegen Unbekannt, wegen der Kontaminierung des Grundwassers. Diese wurde von der Staatsanwaltschaft Korneuburg ad acta gelegt mit der Begründung, dass kein Anfangsverdacht gegen die Firma Kwizda vorliegen würde. Das ist eine eigenwillige Rechtsauffassung des Staatsanwaltes, denn die Firma Kwizda wurde ja überhaupt nicht angezeigt, sondern es wurde ja gegen Unbekannt angezeigt.

Pflicht der Staatsanwaltschaft wäre es nach meiner Rechtsauffassung gewesen, nach einem Unbekannten zu recherchieren, welcher die Möglichkeit gehabt hätte, eine sol­che Kontaminierung überhaupt durchzuführen. Und da wäre es wohl naheliegend ge­wesen, bei der Firma Kwizda über den Zaun zu schauen, wohl wissend, dass da ge­nügend Materialien gelagert sind, welche eine Kontaminierung in diesem Ausmaß möglich machen könnten.

Diese Schlussfolgerung wäre leicht nachvollziehbar gewesen. Eine Untersuchung bei Kwizda schien damals anscheinend undenkbar. Nun muss sie aber untersuchen, die hohe Staatsanwaltschaft, weil das inzwischen Offensichtliche klar und deutlich erkenn­bar ist. Das wäre es auch schon gewesen, wenn man der Anzeige der Kollegin Kersch­baum nachgegangen wäre. Man hätte nicht tief graben müssen, um diesen Giftpool freizulegen  eine lauwarme, geradezu armselige Leistung der Staatsanwaltschaft Kor­neuburg!

Es bleibt nur zu hoffen, dass nach der Trockenlegung dieses Sumpfes an Versagen und Vertuschen jede Menge Zivilprozesse wegen Gefährdung von Leib, Leben und Gesundheit und wegen Wiedergutmachung eines tatsächlich eingetretenen Schadens anlaufen werden. Die Langzeitfolgen der Kontaminierung sind ohnehin unabsehbar. Es geht darum, dass die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg per Bescheid das kontami­nierte Wasser aus dem Donaubecken ohne viel Federlesen in die Donau leiten will, um es verschwinden zu lassen.

 


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