Daher ist dann die Fragestellung damit verbunden: Ist damit auch Eurofighter sozusagen von den vertraglichen Verpflichtungen befreit? – Das ist eben nicht der Fall. Weil in dem Zusammenhang verschiedene Anforderungen seitens der Staatsanwaltschaft da waren, sind eben Akte im Zusammenhang mit Verfahren, die Sie angesprochen haben, und anderen Verfahren von uns angefordert worden. Da nicht klar ist, was bei diesen Untersuchungen herauskommt, werden wir diese Untersuchungen abwarten, um dann auch zu sehen, ob es hier Verdachtsmomente gibt – oder keine Verdachtsmomente –, die weitere Schritte rechtfertigen würden. Wir sind nicht die Inquisition, wir sind nicht die Staatsanwaltschaft, sondern wir haben das natürlich entsprechend in einer Abwarte-, aber auch in einer kooperativen Position zu sehen.
Eine zweite Möglichkeit, die wir heute ventiliert haben, ist natürlich auch noch eine andere: dass die Firma – nämlich Eurofighter –, die offensichtlich andere mit weiteren Schritten beauftragt hat, natürlich auch von sich aus einen Schritt setzen kann, um gewissermaßen als Herr der Verträge, als Herrin der Verträge aufzuklären: Na, was ist denn dieses Konglomerat, wie Sie es gezeigt haben, wie andere es zeigen? Ist das existent, ist das nicht existent? Und was hat das auch mit Gegengeschäften zu tun? – Weil so manches Mal auch in Zeitungsberichten der Verdacht geäußert wird, Gegengeschäfte wären mit Provisionen oder überhaupt erkauft und falsch eingemeldet worden.
Das sind die zwei Ebenen, die momentan geprüft werden. Wir gehen beiden Ebenen konstruktiv nach, weil wir natürlich auch alle Gegengeschäfte, die laufen, einer internen Revision unterzogen haben beziehungsweise dabei sind zu prüfen, inwieweit die Summen stimmen, inwieweit die Kriterien erreicht worden sind und inwieweit auch Hinweise da sind, dass derartige Vorgänge möglicherweise nicht exakt dem Vertrag entsprechend abgewickelt worden sind.
Ich glaube, das ist für alle relativ plausibel. Was unser Hintergrund ist: Wir sind an Aufklärung interessiert, weil wir der Republik verpflichtet sind. Wir kooperieren auch mit dem Verteidigungsministerium. Wir sind aber nicht daran interessiert – das ist nicht meine Aufgabe und wahrscheinlich auch nicht Ihre Aufgabe –, Vorverurteilungen vorzunehmen. Das heißt in dem Zusammenhang: Jemand, gegen den ermittelt wird, ist noch lange nicht verurteilt, und vieles andere mehr.
Daher würde ich in dem Zusammenhang auch eine bestimmte Vorsicht walten lassen. Dass das Ganze insgesamt ein Bild ergibt, wenn dauernd hinterfragt und sonst etwas wird, und dass aufklärend möglichst bald abgeschlossen werden soll, ist klar und wichtig. Denn auf der anderen Seite sind bei der Abwicklung von Gegengeschäften seriöse Firmen dabei, die jetzt eigentlich alle Angst haben, genannt zu werden, weil damit sofort inkriminiert wird, dass wären Profiteure des Eurofighter-Geschäftes. Aber Profiteur – ich darf noch einmal an meine einleitende Bemerkung erinnern – heißt: Da ist ja kein Geld geflossen, sondern die haben Aufträge abgewickelt, hoffentlich auch so kalkuliert, dass sie Gewinn machen. Es ist in jedem Land so, dass diese Abwicklungen der Gegengeschäfte auch so erfolgen.
Weil manchmal auch der Eindruck entsteht, wir würden, wenn wir jetzt prüfen, da andere Kriterien heranziehen, kann ich Ihnen nur sagen: Ein Vertrag ist ein Vertrag, daher prüfen wir nach den vertraglichen Konditionen. Der Vertrag und die Kriterien existieren seit dem Jahr 2003. Ich habe natürlich nicht die Möglichkeit, hier einseitig einzugreifen und zu sagen: nein, jetzt passt uns das nicht, wir machen es anders!, sondern so ist es.
Damit komme ich zu den einzelnen an mich gerichteten Fragen, wobei ich Ihnen eines sagen muss, was Ihre Fragen betreffend diverse Geschäftsfälle anbelangt, die auf das Jahr 2002 abzielen: Da der Vertrag 2003 geschlossen worden ist und natürlich 2002 nicht eingereicht werden konnte, sondern manche in einer Art Vorverfahren – eines
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