der Mitwirkung der Bundesländer an der Bundesgesetzgebung, immer von Neuem stellen und sie in zeitgemäßer Form ausüben und weiterentwickeln.
Die Bundesländer stehen gerade in den letzten Tagen in der öffentlichen Auslage. Die Anlässe, die zu vorgezogenen Neuwahlen in Kärnten und in Salzburg geführt haben, sind tatsächlich kein Ruhmesblatt. Trotzdem sind das Länder-Bashing und die Kritik am Föderalismus, wie sie derzeit in vielen Zeitungen betrieben werden, keinesfalls gerechtfertigt. Auf jeder Ebene gibt es politisches Fehlverhalten, das im Anlassfall aufzuklären, abzustellen und zu korrigieren ist. Wir haben aber – und das sei laut und deutlich gesagt – hervorragend geführte Bundesländer, und es gibt keinen Grund, in die Rechte dieser Länder einzugreifen.
Ich tue mich in dieser Diskussion als Tiroler besonders leicht. Unser Land hat derzeit weniger als 300 Millionen € Schulden, bilanziert nach den Jahren der Krise wieder ausgeglichen und zahlt bereits Schulden zurück. (Bundesrat Todt: Ihr habt nichts verzockt, oder wie?) Unser Land hat aber mehr als das Zehnfache dessen, was es an Schulden hat, an Eigentumswerten. Dem Land Tirol gehören die Tiroler Wasserkraft AG, die Tiroler Hypothekenanstalt und die Wohnbaudarlehen zu jeweils 100 Prozent!
Wodurch wäre es zu rechtfertigen, in die Rechte unseres Bundeslandes einzugreifen?
Die Föderalismuskritik, die derzeit so modern ist, ist einäugig, wie sie einäugiger nicht sein könnte. Es gibt eine unheilige Allianz der Zentralisten dieses Landes mit den großen österreichischen Tagesmedien, die aus der Perspektive des 1. oder des 19. Wiener Gemeindebezirkes in das Land schauen und über Sinn und Unsinn der Gesetzgebung in den Bundesländern schwadronieren.
Wo bleibt, frage ich, in der österreichischen Diskussion der Subsidiaritätsgrundsatz, um den wir auf europäischer Ebene so lange gekämpft haben und auf den wir so stolz sind? Wir prüfen im Europaausschuss des Bundesrates jede EU-Vorlage zu Recht dahin gehend, ob wir diese Materie selbst besser regeln können oder ob eine europäische Regelung vorteilhafter erscheint.
Wir sind stolz auf das Recht, das wir seit dem Vertrag von Lissabon haben! Aber warum soll das innerösterreichisch nicht auch gelten? Warum soll das, was in Europa hui ist, in Österreich plötzlich pfui sein?
Ich bin dafür, dass der Föderalismus immer wieder neu gedacht wird. Ich habe daher im September zu einer Föderalismuskonferenz in Innsbruck eingeladen. Diese Konferenz ist eine gemeinsame Plattform der Landtagspräsidentenkonferenz, des Bundesrates und des Institutes für Föderalismus. Ich freue mich darüber, dass sich aus dieser Plattform so etwas wie eine neue föderale Drehscheibe mit dem Ziel, zu vernetzen, abzustimmen und zu koordinieren, entwickelt.
Föderalismus darf kein Gezerre um Zuständigkeiten sein, kein Raufen um Macht und Einfluss, er muss aber die sinnvolle Mitwirkung der Länder und Regionen an der Bundesgesetzgebung sicherstellen. Er muss die ausgewogene Teilhabe aller Regionen an der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes gewährleisten.
Die Bürgerinnen und Bürger interessieren sich schon lange nicht mehr für unsere internen Diskussionen. Sie haben es immer mit der öffentlichen Hand zu tun, ob sie nun Bund, Land oder Gemeinde heißt. Es gibt auch kein Bundesgeld, kein Landesgeld und kein Gemeindegeld. Es gibt immer nur das Steuergeld, das möglichst sinnvoll auszugeben ist.
In diesem Sinne habe ich mich während meiner Präsidentschaft auch bemüht, einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Bundesrates zu leisten. Ich habe in einer umfangreichen Sommertour die Landeshauptleute und die Landtagspräsidenten besucht, um auszuloten, ob eine gemeinsame Position der Länder zur Reform des Bundesrates erzielbar ist. Und das ist auch gelungen, sie wurde erzielt.
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