BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 21

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

der Mitwirkung der Bundesländer an der Bundesgesetzgebung, immer von Neuem stel­len und sie in zeitgemäßer Form ausüben und weiterentwickeln.

Die Bundesländer stehen gerade in den letzten Tagen in der öffentlichen Auslage. Die Anlässe, die zu vorgezogenen Neuwahlen in Kärnten und in Salzburg geführt haben, sind tatsächlich kein Ruhmesblatt. Trotzdem sind das Länder-Bashing und die Kritik am Föderalismus, wie sie derzeit in vielen Zeitungen betrieben werden, keinesfalls ge­rechtfertigt. Auf jeder Ebene gibt es politisches Fehlverhalten, das im Anlassfall aufzu­klären, abzustellen und zu korrigieren ist. Wir haben aber – und das sei laut und deut­lich gesagt – hervorragend geführte Bundesländer, und es gibt keinen Grund, in die Rechte dieser Länder einzugreifen.

Ich tue mich in dieser Diskussion als Tiroler besonders leicht. Unser Land hat derzeit weniger als 300 Millionen € Schulden, bilanziert nach den Jahren der Krise wieder aus­geglichen und zahlt bereits Schulden zurück. (Bundesrat Todt: Ihr habt nichts verzockt, oder wie?) Unser Land hat aber mehr als das Zehnfache dessen, was es an Schulden hat, an Eigentumswerten. Dem Land Tirol gehören die Tiroler Wasserkraft AG, die Ti­roler Hypothekenanstalt und die Wohnbaudarlehen zu jeweils 100 Prozent!

Wodurch wäre es zu rechtfertigen, in die Rechte unseres Bundeslandes einzugreifen?

Die Föderalismuskritik, die derzeit so modern ist, ist einäugig, wie sie einäugiger nicht sein könnte. Es gibt eine unheilige Allianz der Zentralisten dieses Landes mit den gro­ßen österreichischen Tagesmedien, die aus der Perspektive des 1. oder des 19. Wie­ner Gemeindebezirkes in das Land schauen und über Sinn und Unsinn der Gesetzge­bung in den Bundesländern schwadronieren.

Wo bleibt, frage ich, in der österreichischen Diskussion der Subsidiaritätsgrundsatz, um den wir auf europäischer Ebene so lange gekämpft haben und auf den wir so stolz sind? Wir prüfen im Europaausschuss des Bundesrates jede EU-Vorlage zu Recht da­hin gehend, ob wir diese Materie selbst besser regeln können oder ob eine europäi­sche Regelung vorteilhafter erscheint.

Wir sind stolz auf das Recht, das wir seit dem Vertrag von Lissabon haben! Aber wa­rum soll das innerösterreichisch nicht auch gelten? Warum soll das, was in Europa hui ist, in Österreich plötzlich pfui sein?

Ich bin dafür, dass der Föderalismus immer wieder neu gedacht wird. Ich habe daher im September zu einer Föderalismuskonferenz in Innsbruck eingeladen. Diese Konfe­renz ist eine gemeinsame Plattform der Landtagspräsidentenkonferenz, des Bundesra­tes und des Institutes für Föderalismus. Ich freue mich darüber, dass sich aus dieser Plattform so etwas wie eine neue föderale Drehscheibe mit dem Ziel, zu vernetzen, ab­zustimmen und zu koordinieren, entwickelt.

Föderalismus darf kein Gezerre um Zuständigkeiten sein, kein Raufen um Macht und Einfluss, er muss aber die sinnvolle Mitwirkung der Länder und Regionen an der Bun­desgesetzgebung sicherstellen. Er muss die ausgewogene Teilhabe aller Regionen an der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes gewährleisten.

Die Bürgerinnen und Bürger interessieren sich schon lange nicht mehr für unsere in­ternen Diskussionen. Sie haben es immer mit der öffentlichen Hand zu tun, ob sie nun Bund, Land oder Gemeinde heißt. Es gibt auch kein Bundesgeld, kein Landesgeld und kein Gemeindegeld. Es gibt immer nur das Steuergeld, das möglichst sinnvoll auszu­geben ist.

In diesem Sinne habe ich mich während meiner Präsidentschaft auch bemüht, einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Bundesrates zu leisten. Ich habe in einer umfangrei­chen Sommertour die Landeshauptleute und die Landtagspräsidenten be­sucht, um auszuloten, ob eine gemeinsame Position der Länder zur Reform des Bundesrates er­zielbar ist. Und das ist auch gelungen, sie wurde erzielt.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite