BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 22

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Am 12. Oktober haben die Landtagspräsidenten und am 24. Oktober die Landeshaupt­leute jeweils einstimmig eine gemeinsame Verhandlungsposition zur Reform des Bun­desrates beschlossen.

Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit sehr herzlich beim Vorsitzenden der Landes­hauptleutekonferenz, Landeshauptmann Platter, bei der damaligen Vorsitzenden der Landtagspräsidentenkonferenz und nunmehrigen Landesrätin Bernadette Mennel aus Vorarlberg, aber auch, weil das schon länger zurückgeht, beim Präsidenten des ober­österreichischen Landtages Friedl Bernhofer und beim Direktor des Institutes für Föde­ralismus sehr herzlich für ihren Einsatz in dieser Sache bedanken. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten von SPÖ, FPÖ und Grünen.)

Sie alle haben dazu beigetragen, dass es erstmals in den vielen Jahren der Diskussion eine mit uns, dem Bundesrat, abgestimmte einheitliche Position der Bundesländer zur Reform der Länderkammer gibt. Es ist Schluss mit den Zwischenrufen, mit den un­durchdachten Einzelvorschlägen und mit vielen Besserwissereien, die wir immer wie­der erlebt haben.

Wir, der Bundesrat, wir bewegen uns. Wir wollen eine Reform, und wir werden um die­se Reform auch kämpfen!

Das Angebot, das in diesem gemeinsam beschlossenen Papier steht, lautet, dass die Zahl der bundesratspflichtigen Materien reduziert wird, dass wir uns auf die Kernkom­petenzen – das sind die Gesetzgebung, die Vollziehung und die Finanzen der Bundes­länder – konzentrieren, dass wir für diese Materien ein Einspruchsrecht mit einem Ver­mittlungsverfahren dahinter bekommen und dass wir – und das ist besonders wichtig – ein frühzeitiges Stellungnahmerecht während der laufenden Erarbeitung der Gesetze im Nationalrat erhalten.

Bei diesem Punkt möchte ich kurz verweilen. Das Recht der frühzeitigen Stellungnah­memöglichkeit soll Blockaden möglichst verhindern. Wir brauchen in Österreich keinen Blockadeföderalismus, sondern einen Verhandlungsföderalismus, wie er unserer Ge­sprächskultur entspricht. Die entscheidende Frage muss immer die Nutzwirkung unse­rer Kammer für die Bevölkerung, für das politische System in Österreich sein.

Wir haben ein sinnvolles Angebot entwickelt, wir haben dafür die einstimmige Unter­stützung der Landtagspräsidenten und der Landeshauptleute, und jetzt sollen wir uns – und darum dürfen wir Sie, Herr Bundeskanzler, mit einem gewissen Nachdruck ersu­chen – an den Verhandlungstisch setzen und Nägel mit Köpfen machen. Die Grundla­gen dafür sind geschaffen. Ich würde glauben, dass bei gutem Willen in kurzer Zeit ein Gesamtergebnis erzielbar sein könnte. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten von SPÖ und Grünen.)

Inhaltlich habe ich mich in meiner Präsidentschaft mit dem neuen Phänomen der Ver­städterung versus der Ausdünnung vieler Regionen befasst. Dieses Phänomen ist global feststellbar und lässt sich auch in Österreich in harten Zahlen darstellen. Und wir brauchen in vielerlei Hinsicht Antworten. Wir brauchen die Antworten im Bildungssys­tem. Wir brauchen die Antworten bei den Verkehrssystemen. Wir brauchen die Ant­worten bei den Arbeitsplätzen, bei der Wertschöpfung. Machen wir eine Politik, dass die Arbeitsplätze zu den Menschen kommen und nicht die Menschen zu den Arbeits­plätzen kommen müssen!

Der Bundesrat ist geradezu prädestiniert, Anwalt der Regionen zu sein, und wir sollten nicht zuschauen, wie es demografisch weitergeht. Wir sollten die Verstädterung mit al­len Problemen, die sie auch aufwirft, nicht zulassen. Das Ziel muss sein, gleichwertige Lebensbedingungen zu gewährleisten, unabhängig davon, wo eine Bürgerin oder ein Bürger in Österreich wohnt. Wir lassen keine Region zurück.

 


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