BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 46

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13. November 2012 (Pkt. 9 des Beschl.Prot. Nr. 165) der Herr Bundespräsident am 16. November 2012 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkom­men zwischen der Republik Österreich und Turkmenistan über die Förderung und den Schutz von Investitionen erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehest­möglich erfolgen.

Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.

Mit meinen besten Grüßen

Beilage“

                                                                                                       „Bundesministerium für europäische

                                                                                                         und internationale Angelegenheiten

BMeiA-TM.3.19.25/0005-Ill.3a/2012

Abkommen zwischen der Republik Österreich

und Turkmenistan über die Förderung

und den Schutz von Investitionen;

Verhandlungen

Vortrag an den Ministerrat

Österreich ist bestrebt, Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitio­nen mit anderen Staaten abzuschließen. Ziel dieser Abkommen ist es vor allem, ös­terreichische Firmen bei ihren Investitionsbemühungen im Ausland zu unterstützen und günstige Voraussetzungen für die Bewältigung der dabei allenfalls entstehenden Risi­ken herzustellen. Bei diesen Verhandlungen ist aber auch auf die Möglichkeit, dass In­vestitionen in umgekehrter Richtung getätigt werden, Bedacht zu nehmen.

Neben den wirtschaftlichen Aspekten sind ausländische Direktinvestitionen aber auch für die Entwicklungszusammenarbeit von Bedeutung, weil sie Entwicklungs- und Schwellenländer an das Weltwirtschaftssystem heranführen und die Grundlage für eine sinnvolle Einbindung des privaten Sektors schaffen. Mit dem Inkrafttreten des Vertra­ges von Lissabon ist die Zuständigkeit zum Abschluss von Abkommen über Direktin­vestitionen auf die EU übergegangen. Art. 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) schuf per 1. Dezember 2009 eine neue Unionskompetenz für ausländische Direktinvestitionen. Es ist jedoch den EU- Mitgliedstaaten weiter mög­lich - sofern es kein entsprechendes Abkommen auf EU Ebene gibt - bilaterale Investi­tionsschutzabkommen abzuschließen. Es gilt daher für Österreich, den derzeitigen Vertragsbestand zu bereinigen und Verhandlungsprozesse abzuschließen, bezie­hungsweise Neuverhandlungen dort zu beginnen, wo eine Vertiefung der in wechsel­seitigem Interesse gelegenen bilateralen Wirtschaftsbeziehungen ebenso wie die Ver­folgung konkreter Anliegen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit geboten er­scheint.

Turkmenistan befindet sich auf der interministeriellen und unter Miteinbeziehung der Sozialpartner akkordierten Liste von Staaten, mit welchen bevorzugt Verhandlungen über ein neues Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen auf­zunehmen wären. Derzeit gibt es mit Turkmenistan eine pragmatische Weiteranwen­dung des alten Investitionsschutz-Abkommens mit der vormaligen UdSSR.

Am 1. Dezember 2011 fand eine Konsultationsrunde auf Expertenebene für ein neues bilaterales Abkommen in Wien statt. Es ist vorgesehen, Verhandlungen noch vor En­de 2012 in Ashgabat aufzunehmen.

Der österreichischen Verhandlungsdelegation werden Vertreter des Bundesministeri­ums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für


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