„Bundesministerium für europäische
und internationale Angelegenheiten
BMeiA-EU.8.19.12/0014-I.2/2012
Amtssitzabkommen zwischen der Republik
Österreich und der Europäischen Agentur für das
Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts;
Verhandlungen
Vortrag an den Ministerrat
Die Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (im weiteren: IT-Agentur) legt als Sitz der IT-Agentur Tallin (Estland) fest. Gleichzeitig wird gemäß Art. 10 Abs. 4 ein Back-up-System, das den Betrieb eines IT-Großsystems beim Ausfall eines solchen Systems sicherstellen kann, in Sankt Johann im Pongau eingerichtet. Die IT-Agentur wird ihre Tätigkeit am 1. Dezember 2012 aufnehmen.
Für die Back-up Stelle der IT-Agentur in St. Johann im Pongau ist nun ein Amtssitzabkommen zu schließen. Gemäß Art. 10 Abs. 2 der Verordnung kann die IT- Agentur Abkommen über ihren Sitz und die Back-up Standorte selbst schließen. In Art. 22 der Verordnung ist der Abschluss von Sitzabkommen vorgesehen.
Inhaltlich soll sich dieses Abkommen an den
Abkommen mit ähnlichen internationalen Organisationen orientieren. Es wird
insofern von den sonstigen österreichischen Amtssitzabkommen
abweichen, als auf EU-Agenturen bereits das Protokoll über die Vorrechte
und Befreiungen der Europäischen Union (ABI. Nr. C 326 vom 26.10.2012, S. 266)
und die Durchführungsmodalitäten zum Protokoll über die
Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften zwischen
der österreichischen Bundesregierung und der Kommission der
Europäischen Gemeinschaften (BGBl. III Nr. 24/2000) anzuwenden sind
und das zu verhandelnde Amtssitzabkommen nur ergänzende Regelungen
enthalten wird (vergleichbar dem Amtssitzabkommen zwischen der Repu-
blik Österreich und der Agentur der Europäischen Union für
Grundrechte, BGBl. III
Nr. 10/2011).
Das Abkommen wird daher voraussichtlich Regelungen über den Amtssitzbereich, Abgaben und Gebühren für Rechtsgeschäfte, Einreise und Aufenthalt, Hilfe und Zusammenarbeit im Falle des teilweisen oder vollständigen Ausfalls des Zentralsystems, Sicherheit, Fernmeldeverkehr und öffentliche Leistungen im Amtssitzbereich enthalten. In der Ausgestaltung der Bestimmungen wird berücksichtigt werden, dass sich die Back-up-Stelle auf militärischem Gebiet befinden wird.
Für die Verhandlungen über das Abkommen wird die nachstehende österreichische Delegation in Aussicht genommen:
Gesandter MMag. Gregor Schusterschitz Bundesministerium für europäische und
Delegationsleiter internationale Angelegenheiten
Botschafter Dr. Erwin Kubesch Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten
LR MMag. Ulrike Köhler Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten
Der Delegation werden die erforderlichen Berater aus dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium für Inneres und dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport beigezogen werden.
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