BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 48

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                                                                                                       „Bundesministerium für europäische

                                                                                                         und internationale Angelegenheiten

BMeiA-EU.8.19.12/0014-I.2/2012

Amtssitzabkommen zwischen der Republik

Österreich und der Europäischen Agentur für das

Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts;

Verhandlungen

Vortrag an den Ministerrat

Die Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanage­ment von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (im weiteren: IT-Agentur) legt als Sitz der IT-Agentur Tallin (Estland) fest. Gleichzeitig wird gemäß Art. 10 Abs. 4 ein Back-up-System, das den Betrieb eines IT-Großsystems beim Ausfall eines solchen Systems sicherstellen kann, in Sankt Johann im Pongau eingerichtet. Die IT-Agentur wird ihre Tätigkeit am 1. Dezember 2012 aufnehmen.

Für die Back-up Stelle der IT-Agentur in St. Johann im Pongau ist nun ein Amtssitzab­kommen zu schließen. Gemäß Art. 10 Abs. 2 der Verordnung kann die IT- Agentur Abkommen über ihren Sitz und die Back-up Standorte selbst schließen. In Art. 22 der Verordnung ist der Abschluss von Sitzabkommen vorgesehen.

Inhaltlich soll sich dieses Abkommen an den Abkommen mit ähnlichen internationalen Organisationen orientieren. Es wird insofern von den sonstigen österreichischen Amts­sitzabkommen abweichen, als auf EU-Agenturen bereits das Protokoll über die Vor­rechte und Befreiungen der Europäischen Union (ABI. Nr. C 326 vom 26.10.2012, S. 266) und die Durchführungsmodalitäten zum Protokoll über die Vorrechte und Be­freiungen der Europäischen Gemeinschaften zwischen der österreichischen Bundesre­gierung und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (BGBl. III Nr. 24/2000) anzuwenden sind und das zu verhandelnde Amtssitzabkommen nur ergänzende Re­gelungen enthalten wird (vergleichbar dem Amtssitzabkommen zwischen der Repu-
blik Österreich und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, BGBl. III
Nr. 10/2011).

Das Abkommen wird daher voraussichtlich Regelungen über den Amtssitzbereich, Ab­gaben und Gebühren für Rechtsgeschäfte, Einreise und Aufenthalt, Hilfe und Zusam­menarbeit im Falle des teilweisen oder vollständigen Ausfalls des Zentralsystems, Si­cherheit, Fernmeldeverkehr und öffentliche Leistungen im Amtssitzbereich enthalten. In der Ausgestaltung der Bestimmungen wird berücksichtigt werden, dass sich die Back-up-Stelle auf militärischem Gebiet befinden wird.

Für die Verhandlungen über das Abkommen wird die nachstehende österreichische Delegation in Aussicht genommen:

Gesandter MMag. Gregor Schusterschitz           Bundesministerium für europäische und

Delegationsleiter                                                                                internationale Angelegenheiten

Botschafter Dr. Erwin Kubesch                                 Bundesministerium für europäische und

                                                                                                                  internationale Angelegenheiten

LR MMag. Ulrike Köhler                                              Bundesministerium für europäische und

                                                                                                                  internationale Angelegenheiten

Der Delegation werden die erforderlichen Berater aus dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium für Inneres und dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport beigezogen werden.

 


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