Die mit der Verhandlung dieses Abkommens verbundenen Kosten finden ihre Bedeckung in den Budgetansätzen des entsendenden Ressorts. Das künftige Abkommen wird voraussichtlich keine finanziellen Auswirkungen haben; sofern es dennoch zu solchen kommen sollte, werden sie aus den dem jeweils zuständigen Ressort zur Verfügung gestellten Mitteln bedeckt. Finanzielle Aspekte der Unterbringung und allenfalls erforderlicher Dienstleistungen werden in einer separaten Vereinbarung des Bundeskanzleramts mit der IT-Agentur zu einem späteren Zeitpunkt geregelt
Das Abkommen wird gesetzändernden und gesetzesergänzenden Charakter haben und daher gemäß Art. 50 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat unterliegen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, der Bundesministerin für Inneres und dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport stelle ich daher den
Antrag,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, die Mitglieder der österreichischen Delegation in der oben angeführten Zusammensetzung zu Verhandlungen über ein Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu bevollmächtigen.
Wien, am 14. November 2012
SPINDELEGGER m.p.“
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Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union:
„BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH
Mag. Stephan LEITNER
MINISTERRATSDIENST Geschäftszahl: 350.200/0155-I/4/12
Abteilungsmail:
An den Sachbearbeiterin: Martina KASTLER
Präsidenten des Bundesrates Pers. eMail: martina.kastler@bka.gv.at
Telefon: 01/531 15 20/2264
Parlament
1017 Wien Datum: 5. Dezember 2012
Sehr geehrter Herr Präsident!
Der Ministerratsdienst des Bundeskanzleramtes teilt mit, dass sich der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.Ing. Nikolaus BERLAKOVICH am 10. Dezember, 17. Dezember und 20. Dezember 2012 in Brüssel aufhalten wird. Seine Angelegenheiten im Bundesrat gemäß Art. 73 Abs. 3 B-VG lässt er am 20. Dezember 2012 durch Bundesminister Dr. Karlheinz TÖCHTERLE wahrnehmen.
Mit freundlichen Grüßen“
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