BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 56

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

10.54.04

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich danke dem Kollegen Klug dafür, dass er den Fokus in dieser Diskussion wieder auf den richtigen Punkt gerichtet hat, nämlich nicht auf eine Asyl- und Ausländerdebatte, sondern auf einen Meilenstein einer Strukturre­form, einer Verwaltungsreform, einer Gerichtsreform.

Es wurden in den letzten Jahren und Jahrzehnten in Österreich sehr, sehr viele Son­dergerichte, verschiedenste Instanzen – nach Themen oder anderen Dingen – einge­richtet: Sonderbehörden, Gerichte mit eigenen Verfahren, ein Wust, eine Unzahl an verschiedenen Ebenen. Da waren welche mit vielen Berechtigungen dabei, wie die Un­abhängigen Verwaltungssenate oder der Unabhängige Finanzsenat, und es gab eige­ne Instanzen für Vergabe, auch für das Thema Asyl natürlich. Und diese vielen, vielen Sonderbehörden, diese vielen teilweise gerichtsähnlichen Einrichtungen werden mit dieser Reform zusammengeführt, bekommen eine einheitliche Organisationsstruktur, die dann aus neun Landesverwaltungsgerichten, einem Bundesfinanzgericht und ei­nem Bundesverwaltungsgericht besteht.

Es ist das, glauben Sie mir – das kann ich auch als Rechtsanwender in der Praxis, in meinem Beruf sagen –, eine echte Strukturreform, eine echte Erleichterung und ein tol­ler Startschuss auch für eine Entwicklung, die wir jetzt in diesem Bereich gehen, denn wir wissen, wir haben natürlich noch die Verfahrensrechte zu bearbeiten. Auch die Ver­einheitlichung der Verfahrensrechte ist eine sehr große Aufgabe, aber ich bin fest da­von überzeugt, dass auch das möglich sein muss, da diese Reform im Nationalrat ein­stimmig beschlossen wurde und auch heute hier, glaube ich, einstimmig beschlossen wird.

Aus der Sicht des Bundesrates ist auch, finde ich, die Tatsache eine Erwähnung wert, dass das Bundesverwaltungsgericht auch Außenstellen schaffen wird, in Linz, Graz und Innsbruck. Im Zusammenhang mit so mancher Gerichtsreform haben wir ja schon die Diskussion geführt, dass sich die eine oder andere Region unterrepräsentiert fühlt, aber es ist ein gutes Zeichen, dass dieses Bundesverwaltungsgericht allenfalls auch zum Rechtshilfesuchenden kommt und nicht nur der Rechtshilfesuchende zum Gericht eilen muss.

Beim Lesen der Nationalratsprotokolle haben mich, Herr Staatssekretär, das gebe ich offen zu, fast vorweihnachtliche Glücksgefühle ergriffen, als ich festgestellt habe, dass der Abgeordnete Fichtenbauer, ein FPÖ-Abgeordneter, die Worte „legistische Exzel­lenz“ verwendet hat. (Heiterkeit. – Staatssekretär Dr. Ostermayer: Genau!) Aus dem Munde eines FPÖ-Abgeordneten zu einem Vorhaben dieser Bundesregierung (Bun­desrat Mayer: Beachtenswert!) – das habe ich hoch beachtenswert gefunden.

Er hat natürlich recht – das ist keine Kritik an der Freiheitlichen Partei. (Staatssekretär Dr. Ostermayer: Sachlich vollkommen korrekt!)  Vollkommen korrekt. (Bundesrat Krusche: Wir sagen immer nur die Wahrheit!) Er hat hundertprozentig recht.

Frau Kollegin Mühlwerth hat schon gesagt, sie sieht die Dinge kritisch-distanziert. Und wenn sich eine kritisch-distanziert sehende Partei in solchen Worten des Lobes er­gießt, ist das natürlich schon etwas Besonderes. (Bundesrätin Mühlwerth: Das eine schließt ja das andere nicht aus! Ihr kennt immer nur schwarz/weiß, entweder kritisch oder unkritisch!)

Frau Kollegin Mühlwerth, ich kenne mehr Schwarz als Weiß, das gebe ich zu. (Heiter­keit bei der ÖVP.) Ich nehme ja einerseits Ihre Kritik dankbar auf, andererseits sage ich, wenn ein Abgeordneter Ihrer Partei Worte wie „legistische Exzellenz“ in den Mund nimmt, bin ich tief beeindruckt, aber er hat recht. Und es ist ja, um es auf den Punkt zu bringen, etwas Besonderes, eine besondere Leistung der Politik, dass vier Fraktionen in eine Richtung arbeiten – daran sieht man, was geschehen kann, wenn alle an der


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite