BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 55

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Frau Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes Bierlein anwesend war, der Herr Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofes Thienel und auch der Herr Präsident des Asylgerichtshofes Perl, die uns alle drei mit hoher Kompetenz und einem Informations­gehalt, der seinesgleichen sucht, für Diskussionen zur Verfügung gestanden sind. Mein ausdrücklicher Dank gilt diesen drei Personen. Das hat zum wiederholten Male sehr gut funktioniert. Es liegt an den Bundesrätinnen und Bundesräten, diesen Informations­pool auch in geeigneter Weise zu nutzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine der schönsten Eigenschaften der Politikerinnen und Politiker besteht darin, eine gewisse Erwartungshaltung zu erfüllen. Und diese Er­wartungshaltung möchte ich sehr gerne erfüllen, nämlich wenn der eine oder andere Bundesrat erwartet hat, dass ich im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbericht des Ver­waltungsgerichtshofes zur durchschnittlichen Verfahrensdauer zwei Sätze sage.

Ich habe das schon im Ausschuss und auch in meiner kritischen Analyse zum Tätig­keitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 2010 angemerkt, in der wir eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 23 Monaten zur Kenntnis nehmen muss­ten. Im Tätigkeitsbericht 2011 tritt deutlich zutage, dass auch in diesem Bereich An­strengungen unternommen wurden, die doch beachtlich längere Verfahrensdauer zu verkürzen, der Schnitt liegt jetzt bei rund 20 Monaten. Ich verhehle nicht, dass man durch die verfassungsmäßigen, legistischen Maßnahmen im Sommer 2011 dem Ver­fassungsgerichtshof auch verfassungsrechtlich entgegengekommen ist, aber ich mei­ne, dass die Schritte in die richtige Richtung gehen.

Setzen wir den Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes jenem des Verwal­tungsgerichtshofes gegenüber und betrachten wir mit einem Auge die durchschnittliche Verfahrensdauer – ich möchte nicht, dass zwischen diesen beiden Gerichtshöfen ein sportlicher Wettbewerb entsteht –, so möchte ich doch in diesem Zusammenhang her­vorheben, dass wir auch heute hier sehr wohlwollend zur Kenntnis nehmen – wir ha­ben das auch schon im Ausschuss gemacht –, dass wir im Verfassungsgerichtshof mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von rund acht Monaten eine Verfahrensdauer erreicht haben, mit der wir politisch meines Erachtens sehr zufrieden sein können.

Und damit wir nicht zu allgemein bleiben, möchte ich auch das zweite Auge schärfen, weil wir natürlich aus dem Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes sehr wohl wissen, dass sich rund 60 Prozent der neuen Fälle auf Asylangelegenheiten beziehen; das ist eine logische Konsequenz aus den Veränderungen der letzten Jahre. Und ge­rade in diesem sehr sensiblen Bereich haben wir eine durchschnittliche Verfahrens­dauer von 60 Tagen, ohne dass die Materien durchgewunken werden, und das spricht an sich wohl auch für eine hohe Qualität.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich abschließend Folgendes sagen: Ich darf mich im Namen der sozialdemokratischen Bundesratsfraktion bei allen nichtrich­terlichen und auch richterlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an allen drei Ge­richtshöfen, Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof und auch Asylgerichtshof, für ihre sehr verantwortungsvolle Tätigkeit bedanken.

Ich bedanke mich auch dafür, dass es weitere Bemühungen gibt, dem Rechtsuchen­den innerhalb einer angemessenen Frist mit einer hohen Qualität der inhaltlichen Ent­scheidung den Zugang zum Recht zu ermöglichen.

In diesem Sinne werden wir naturgemäß und gerne zu Tagesordnungspunkt 1 unsere Zustimmung geben und die Berichte der Tagesordnungspunkte 2 und 3 gerne zur Kenntnis nehmen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.53


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Mag. Fürlinger. – Bitte.

 


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