BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 54

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

nicht. Deswegen können wir ihm in der vorliegenden Form nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

10.46


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.

 


10.46.19

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich bei diesen drei zusammengefassten Tagesordnungspunkten für die sozialdemokratische Bundesrats­fraktion mit einer allgemeinen Bemerkung einsteigen: Für die sozialdemokratische Bundesratsfraktion weise ich den politischen Unterton meines Vorredners von der FPÖ, der da lautete, wieder einmal einen Versuch zu starten, alle Asylwerber als Kri­minelle hinzustellen (Bundesrätin Mühlwerth: Genau das hat er nicht getan!), auf das Schärfste zurück. (Bundesrätin Mühlwerth: Genau das Gegenteil hat er gesagt! – Bun­desrätin Posch-Gruska: Na sicher hat er es getan! – Bundesrätin Mühlwerth: Genau das Gegenteil! Ist ja nicht zum ersten Mal! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Mit dem Bundesverwaltungsgerichtshof schaffen wir heute unter dem ersten Tagesordnungspunkt sozusagen einen weiteren Meilen­stein einer Verwaltungsstrukturreform. Auf Basis des letzten getätigten Schrittes, näm­lich der Installierung der neun Landesverwaltungsgerichtshöfe, setzen wir jetzt mit der Installierung des Bundesverwaltungsgerichtshofes einen weiteren Meilenstein. Wir set­zen damit einen maßgeblichen Schritt im Bereich der größten Strukturreform der Zwei­ten Republik, auch wenn dies häufig unterbelichtet bleibt.

Keinesfalls möchte ich eine organisationsrechtliche Strukturreform mit einer materiell-rechtlichen verwechseln, wie das zum Teil mein Vorredner gemacht hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben im Bereich des Bundesverwaltungsge­richtshofes heute an sich recht unspektakuläre organisationsrechtliche Schritte zu be­schließen – unspektakulär meines Erachtens allerdings deshalb, weil wir letztlich auf die hervorragende Arbeit, die seit der Installierung des Asylgerichtshofes getätigt wur­de, aufbauen.

Ich sage in diesem Zusammenhang, wir bauen auf die Erfahrungswerte eines neuen Gerichtshofes auf, der mit Herrn Präsidenten Perl eine Erfolgsgeschichte darstellt. Ich sage in diesem Zusammenhang, Stichwort ISO-Zertifizierung, Personalsenate, mo­dernste gerichtsorganisatorische Arbeitsabläufe im Innenverhältnis – alles Erfahrungs­werte, die bei der Vorbereitung der Installierung des Bundesverwaltungsgerichtshofes natürlich sehr gerne herangezogen wurden und die letztlich bei der heutigen Be­schlussfassung Beachtung finden.

Gestatten Sie mir zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3, also den Tätigkeitsberichten für das Jahr 2011 des Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofes auf der einen Seite und des Asylgerichtshofes auf der anderen Seite, kurz einige allgemeine Bemerkun­gen.

Ich danke im Namen der sozialdemokratischen Bundesratsfraktion für die Erstellung und Übermittlung dieser Berichte. Es liegt im Wesentlichen an uns, die richtigen politi­schen Schlüsse daraus zu ziehen, und zwar im Bereich des Verwaltungsrechts, gege­benenfalls natürlich auch des Verfassungsrechts, aber natürlich auch die Schlüsse, ob wir damals, 2007, 2008, im Bereich des Asylgerichtshofes und des neuen Instanzen­zuges tatsächlich die richtigen Schritte gesetzt haben.

Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang auch dafür – und das haben wir gerne gemeinschaftlich im Verfassungsausschuss diskutiert –, dass in bewährter Form die


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite