richtigen Seite des Seils ziehen –, da können wir auch große Dinge bewegen, und das ist das Besondere an dieser Reform, die aus der Sicht des Bundesrates föderal ist und eine echte große Struktur- und Verwaltungsreform darstellt.
Ich hoffe, dass das mindestens so laut und so oft lobend erwähnt wird wie jene Kritik, dass die Politik zu wenig tut. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
10.58
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.
10.58
Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte ZuseherInnen zu Hause! Mein Vorredner, Kollege Fürlinger, hat schon sehr viel zum Bundesverwaltungsgericht gesagt. Ich möchte ganz kurz die diesbezügliche Positionierung der Grünen beziehungsweise die Errungenschaften, die wir in Verhandlungen erreicht haben, erwähnen.
Die Grünen haben sich für ein ExpertInnen-Hearing im Parlament eingesetzt und zu der Regierungsvorlage konkrete Änderungswünsche geäußert. Nach intensiven Verhandlungen haben wir zum Beispiel erreicht, dass die UVP-Prüfung von den Landesverwaltungsgerichten zum Bundesverwaltungsgericht gehievt wird, damit es ein bundeseinheitliches Vollzugswesen gibt, auch eine bessere Auslastung und Qualifizierung, wenn das in einem Bundessenat konzentriert ist. Diese Zuständigkeit wurde bis zum Inkrafttreten der Verfassungsnovelle am 1. Jänner 2014 im Verfassungsrang festgeschrieben, um sicherzustellen, dass auch eine andere Regierungsmehrheit nach den Nationalratswahlen 2013 daran gebunden ist.
Weiters haben wir erreicht, dass es keine Einschränkung des Zugangs zum Verwaltungsgerichtshof außer bei kleinen Verwaltungsstrafen gibt. Auch für Bescheide für geringe Leistungen in Geld oder Geldeswert bleibt der Zugang zum Verwaltungsgerichtshof offen. Die vorgesehene Einschränkung in der Regierungsvorlage wurde auf eine Intervention der Grünen hin gestrichen.
Bei Verwaltungsstrafen wurde die ursprünglich vorgesehene Erhöhung der Schwelle von 750 € auf 2 000 € auf Intervention der Grünen hin auf 1 500 € reduziert. Der de facto Instanzenzug an den Universitäten war auch eine Forderung der Grünen wie auch die Forderung der Unabhängigkeit der Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen, die Förderung eines leistbaren, effizienten und breiten Rechtsschutzes sowie die Wachsamkeit bei Regelungen, die nicht zur Verwaltungsgerichtsbarkeit gehören.
Wir werden dem ersten Tagesordnungspunkt sowie allen anderen unsere Zustimmung erteilen.
Zum zweiten Tagesordnungspunkt, zum Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes, möchte ich anmerken, dass auf den Seiten 41 und 42 am 31. Dezember 2011 noch offene Fälle angeführt wurden. Das ist dann nach unterschiedlichen Bereichen aufgegliedert, so zum Beispiel Beschwerden nach Artikel 144, hierzu gibt es 826 offene Verfahren; bei Urteilsbeschwerden nach Artikel 144a gibt es 454 offene Verfahren. Insgesamt gibt es, wie mein Vorredner schon ausgeführt hat, 1 393 offene Verfahren.
Auf Seite 44 ist die durchschnittliche Verfahrensdauer mit insgesamt 229 Tagen angegeben. Mein Wunsch oder Appell ist, dass im Bericht des Verfassungsgerichtshofes auch eine Empfehlung an die Politik abgegeben wird, ob Personal benötigt wird und wie sich eine eventuelle Neuaufnahme auf die unterschiedlichen Bereiche und auf die Verfahrensdauer auswirken würde, denn dann könnte man abschätzen, ob zusätzliches Personal gebraucht wird oder nicht. Wenn ich mir allerdings diese Zahlen ansehe,
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