Entscheidungen geben mag, die einen nicht glücklich machen, sei jedem hier zugestanden. Der Asylgerichtshof handelt, und dafür ist wirklich Herr Präsident Perl, der schon erwähnt wurde, ein Garant. Der Asylgerichtshof ist nach bestem Wissen und Gewissen sehr gut organisiert und arbeitet schlicht und einfach auf Basis der rechtlichen Grundlagen. Wie gut er funktioniert, sieht man auch daran, dass es eine extrem niedrige Zahl an Aufhebungen beim Verfassungsgerichtshof gibt. Das ist, wie ich meine, der beste Beweis. Also ich glaube, eigentlich sollten wir diese Gelegenheit zum Anlass nehmen, den Kolleginnen und Kollegen, die dort arbeiten, und insbesondere dem Präsidenten dafür zu danken.
Damit komme ich schon zum sozusagen politisch zukunftsweisenden Punkt, nämlich zur Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Wir haben ja nach 26 Jahren des Scheiterns einstimmig eine Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit beschlossen, indem wir festgelegt haben, dass es ein Bundesverwaltungsgericht, ein Bundesfinanzgericht und neun Landesverwaltungsgerichte geben soll mit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung, der Rechtsvereinheitlichung und eines starken Anstiegs der Rechtsstaatlichkeit.
Jetzt sind wir, nachdem wir das Verfassungsgesetz beschlossen haben, beim Organisationsrecht. Ich muss sagen, ich habe mich auch sehr über die lobenden Worte von Herrn Nationalratsabgeordneten Dr. Fichtenbauer gefreut, da ich ihn auch als sehr profunden Kenner der Materie und als sehr engagierten Verhandler in der Sache erlebt habe, und zwar sowohl als wir das Verfassungsrecht als auch während wir das Organisationsrecht verhandelt und beschlossen haben. Das tut schon gut.
Der Dank gebührt natürlich allen, die im Vorfeld ganz intensiv daran mitgewirkt haben, Dr. Hesse und dem Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt, meinem Kollegen Dr. Klingenbrunner, Dr. Segala im Büro des Vizekanzlers, insbesondere auch dem Präsidenten Perl, der ja mittlerweile auch als Präsident des künftigen Bundesverwaltungsgerichtes bestellt wurde, und allen Kolleginnen und Kollegen, die dort mitarbeiten. Diese haben momentan sozusagen eine Doppelaufgabe. Sie haben einerseits die laufende Arbeit im Asylgerichtshof zu erledigen, die Verfahren möglichst zügig durchzuführen und andererseits gleichzeitig die Neuordnung, die neue Organisation dieses Bundesverwaltungsgerichtes vorzubereiten, das dann, wenn es am 1. Jänner 2014 seine Tätigkeit aufnehmen wird, das größte Gericht Österreichs sein wird, mit ungefähr 450 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, und die Aufgabe haben wird, jährlich etwa 33 000 Fälle zu behandeln, zu bearbeiten und hoffentlich dann auch abzuschließen.
Der nächste Schritt, der jetzt vor uns liegt – im Verfassungsausschuss ist er schon beschlossen –, ist das Verfahrensrecht, das wir ergänzend zum Organisationsrecht zu beschließen haben. Parallel dazu haben wir mehr als hundert Materiengesetze in den verschiedensten Ministerien zu ändern. Ich habe vorgestern in der Ministerratssitzung auch gebeten, dass alle Minister, Ministerinnen darauf schauen, dass wir das rechtzeitig vorbereiten und beschließen. Also das Ziel ist, dass es im Februar, März im Ministerrat und dann in der Folge im März, April im Parlament beschlossen wird.
Wir haben gemeinsam mit der Bundesimmobiliengesellschaft für das neue Gericht ein Gebäude angemietet, das jetzt noch adaptiert werden soll, weil ja sozusagen im Sinne der Effizienz dann alle Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen, die quasi im Hauptgebäude arbeiten, an einer Stelle arbeiten sollen. Es wird daneben drei Außenstellen analog zu den Oberlandesgerichtssprengeln geben. Also wir sind momentan im Zeitplan.
Die Materiengesetze sind noch ein spannender Punkt, bei dem wir auch entsprechend darauf schauen, dass das rechtzeitig durchgeführt wird. Und dann geht es daran, einige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus jenen Abteilungen in den Ministerien, in denen bisher diese Tätigkeiten erbracht wurden, in das Bundesverwaltungsgericht zu transferieren und auch entsprechende Neuaufnahmen durchzuführen. Insgesamt bin
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