BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 62

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Die Bürger sehnen sich natürlich nach Rechtssicherheit. Voraussetzung sind zum ei­nen die Gesetze, aber vor allem auch die Gerichte und die außerordentlichen Rechts­mittel. Und der Oberste Gerichtshof und die Höchstgerichte genießen zu Recht einen hohen Stellenwert und großes Vertrauen.

Der Verwaltungs- und der Verfassungsgerichtshof sind Höchstgerichte und unverzicht­bare Instanzen.

Die österreichische Bundesverfassung kennt drei Staatsfunktionen: Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Und der Verwaltungsgerichtshof befasst sich mit Fra­gen des Apothekenwesens, des Arbeitnehmerschutzes, des Baurechts, der Sozialver­sicherung, des Steuerrechts bis hin zum Zivildienst. Ich hoffe, es wird auch nach dem 20. Jänner Aufgabe des Verwaltungsgerichtshofes sein, sich mit dem Thema Zivil­dienst zu beschäftigen. Hier nur ein kleiner Sidestep für die bevorstehende Bürgerbe­fragung, denn ich glaube, dass der Zivildienst nicht nur beim Verfassungsgerichtshof gut aufgehoben ist, sondern dass der Zivildienst eine unverzichtbare Einrichtung des Sozialstaates Österreich ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Dazu nur eine Zahl aus meiner Heimat: In der Bezirksstelle des Roten Kreuzes in Ba­den sind 24 Zivildiener beschäftigt. Wir wissen, dass 70 bis 80 Prozent dieser hervorra­genden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vor allem natürlich Mitarbeiter im Zivildienst­bereich  (Bundesrätin Posch-Gruska: Wie passt das mit dem Tagesordnungspunkt zusammen?) – Das passt schon zusammen, weil der Zivildienst den Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof beschäftigt, deswegen passt das, glaube ich, hervorragend zu­sammen. Ich denke, es ist Aufgabe der Politik, Verhandlungsgegenstände hier an die­sem Rednerpult so darzustellen, dass man draußen weiß, wovon man spricht, und das zu tun versuche ich gerade. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir wissen, wie gesagt, dass 70 Prozent bis 80 Prozent der Zivildienstleistenden drei bis vier Jahre länger an einer Rot-Kreuz-Dienststelle Dienst versehen. Deswegen hoffe ich, dass der Verwaltungsgerichtshof auch weiterhin damit beschäftigt sein wird. Von den finanziellen Aspekten bei Abschaffung des Zivildienstes möchte ich gar nicht re­den. Allein in meiner Heimatgemeinde Pfaffstätten würde der derzeit bei 28 000 € lie­gende Rettungsdienst-Beitrag laut Hochrechnung auf zirka 140 000 € steigen.

Zurück zum eigentlichen Bericht: Im Berichtsjahr wurden insgesamt 8 238 Rechtssa­chen bearbeitet und natürlich auch einiges aus früheren Jahren aufgearbeitet. Es ist ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr zu vermerken. Es wurden von insgesamt 1 925 Beschwerdesachen mit aufschiebender Wirkung 69 Fälle zuerkannt.

Ich denke, ein Beispiel dafür, dass man auch in der täglichen Arbeit in den österrei­chischen Gemeinden mit den Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes sehr gut umgehen und arbeiten kann, ist ein Erkenntnis vom 9. November 2011 betreffend das Baurecht, in dem eindeutig festgestellt wird, dass der Lärm in Kindergärten und auf den dazu gehörenden Flächen im Freien zulässig ist und daher letztendlich keine Ein­schränkung darstellt.

Das sind zwei Beispiele aus der Praxis, die aufzeigen, dass der Verwaltungsgerichts­hof nicht nur hervorragende Arbeit leistet und Rechtsprechungen durchführt, sondern dass man daraus auch in der täglichen Arbeit etwas mitnehmen kann. Das heißt, wir kauen Rechtsfälle nicht immer wieder, sondern wir beziehen uns auch in der täglichen Arbeit letztendlich auf die entsprechenden Erkenntnisse.

Ähnliches gilt für den Verfassungsgerichtshof, der auch eines der drei Höchstgerichte darstellt und Hüter der Verfassung ist. Auch für diesen sind die Aufgaben ganz klar de­finiert, etwa die Anfechtung von Wahlen, Volksbegehren und Volksabstimmungen. Ge­nauso interessant ist, dass der Verfassungsgerichtshof als einzige Einrichtung in der Republik bereits erworbene Mandate wieder entziehen kann wegen zum Beispiel län-


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