Die Bürger sehnen sich natürlich nach Rechtssicherheit. Voraussetzung sind zum einen die Gesetze, aber vor allem auch die Gerichte und die außerordentlichen Rechtsmittel. Und der Oberste Gerichtshof und die Höchstgerichte genießen zu Recht einen hohen Stellenwert und großes Vertrauen.
Der Verwaltungs- und der Verfassungsgerichtshof sind Höchstgerichte und unverzichtbare Instanzen.
Die österreichische Bundesverfassung kennt drei Staatsfunktionen: Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Und der Verwaltungsgerichtshof befasst sich mit Fragen des Apothekenwesens, des Arbeitnehmerschutzes, des Baurechts, der Sozialversicherung, des Steuerrechts bis hin zum Zivildienst. Ich hoffe, es wird auch nach dem 20. Jänner Aufgabe des Verwaltungsgerichtshofes sein, sich mit dem Thema Zivildienst zu beschäftigen. Hier nur ein kleiner Sidestep für die bevorstehende Bürgerbefragung, denn ich glaube, dass der Zivildienst nicht nur beim Verfassungsgerichtshof gut aufgehoben ist, sondern dass der Zivildienst eine unverzichtbare Einrichtung des Sozialstaates Österreich ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Dazu nur eine Zahl aus meiner Heimat: In der Bezirksstelle des Roten Kreuzes in Baden sind 24 Zivildiener beschäftigt. Wir wissen, dass 70 bis 80 Prozent dieser hervorragenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vor allem natürlich Mitarbeiter im Zivildienstbereich (Bundesrätin Posch-Gruska: Wie passt das mit dem Tagesordnungspunkt zusammen?) – Das passt schon zusammen, weil der Zivildienst den Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof beschäftigt, deswegen passt das, glaube ich, hervorragend zusammen. Ich denke, es ist Aufgabe der Politik, Verhandlungsgegenstände hier an diesem Rednerpult so darzustellen, dass man draußen weiß, wovon man spricht, und das zu tun versuche ich gerade. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir wissen, wie gesagt, dass 70 Prozent bis 80 Prozent der Zivildienstleistenden drei bis vier Jahre länger an einer Rot-Kreuz-Dienststelle Dienst versehen. Deswegen hoffe ich, dass der Verwaltungsgerichtshof auch weiterhin damit beschäftigt sein wird. Von den finanziellen Aspekten bei Abschaffung des Zivildienstes möchte ich gar nicht reden. Allein in meiner Heimatgemeinde Pfaffstätten würde der derzeit bei 28 000 € liegende Rettungsdienst-Beitrag laut Hochrechnung auf zirka 140 000 € steigen.
Zurück zum eigentlichen Bericht: Im Berichtsjahr wurden insgesamt 8 238 Rechtssachen bearbeitet und natürlich auch einiges aus früheren Jahren aufgearbeitet. Es ist ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr zu vermerken. Es wurden von insgesamt 1 925 Beschwerdesachen mit aufschiebender Wirkung 69 Fälle zuerkannt.
Ich denke, ein Beispiel dafür, dass man auch in der täglichen Arbeit in den österreichischen Gemeinden mit den Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes sehr gut umgehen und arbeiten kann, ist ein Erkenntnis vom 9. November 2011 betreffend das Baurecht, in dem eindeutig festgestellt wird, dass der Lärm in Kindergärten und auf den dazu gehörenden Flächen im Freien zulässig ist und daher letztendlich keine Einschränkung darstellt.
Das sind zwei Beispiele aus der Praxis, die aufzeigen, dass der Verwaltungsgerichtshof nicht nur hervorragende Arbeit leistet und Rechtsprechungen durchführt, sondern dass man daraus auch in der täglichen Arbeit etwas mitnehmen kann. Das heißt, wir kauen Rechtsfälle nicht immer wieder, sondern wir beziehen uns auch in der täglichen Arbeit letztendlich auf die entsprechenden Erkenntnisse.
Ähnliches gilt für den Verfassungsgerichtshof, der auch eines der drei Höchstgerichte darstellt und Hüter der Verfassung ist. Auch für diesen sind die Aufgaben ganz klar definiert, etwa die Anfechtung von Wahlen, Volksbegehren und Volksabstimmungen. Genauso interessant ist, dass der Verfassungsgerichtshof als einzige Einrichtung in der Republik bereits erworbene Mandate wieder entziehen kann wegen zum Beispiel län-
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