BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 63

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gerer Nichtanwesenheit hier im Parlament. Aber das trifft ja auf die Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates und auch des Nationalrates zum Glück nicht zu, weil wir alle versuchen, unseren Aufgaben sehr engagiert nachzukommen.

Vielleicht noch zwei, drei Eckzahlen, aus denen man sehr schön ableiten kann, mit welch großer Menge auch dieser Gerichtshof zu tun hat und wie er versucht, die Quan­tität zu bewältigen und in einer sehr, sehr hohen Qualität abzuarbeiten. 4 400 neu an­hängig gewordene Verfahren sowie 2 606 aus den Vorjahren übernommene Verfahren stehen insgesamt 5 613 abgelaufenen Verfahren gegenüber. Die durchschnittliche Ver­fahrensdauer beträgt acht Monate, die Zahl der Erledigungen ist im Steigen begriffen – insofern eine wirkliche Erfolgsbilanz, die der Verfassungsgerichtshof hier legt. Wir neh­men diesen Bericht natürlich gerne zur Kenntnis.

Ich komme auf den dritten Gerichtshof, nämlich den Asylgerichtshof zu sprechen. Auch mit diesem Bericht haben sich meine Vorredner aus den unterschiedlichen politischen Grundlagen heraus bereits intensiv beschäftigt. Ich glaube, ich brauche nicht zu erwäh­nen – erwähne es aber natürlich immer wieder –, dass Österreich auf seine Asyltradi­tion zu Recht stolz sein kann. Ich denke, dass wir den Asylsuchenden gegenüber ver­pflichtet sind, ihnen ein ordnungsgemäßes, gutes, verlässliches Asylverfahren zu ge­währleisten.

Mit der Installierung des Asylgerichtshofes im Dezember 2007 und mit der Inbetrieb­nahme mit Juli 2008 sind wir wirklich einen guten Schritt weitergekommen, um auch schnellere Verfahren durchzuführen, die Verfahren auf das erstinstanzliche Verfahren aufzubauen. Deshalb nehmen wir natürlich auch diesen Bericht zur Kenntnis.

Ich möchte aber die Asylgerichtshof-Diskussion nicht beenden, ohne auch einen Satz zur Situation in Traiskirchen zu sagen, weil das meine unmittelbare Nachbargemeinde ist. Ich denke, dass die Ergebnisse des Asylgipfels ein sehr gutes Ergebnis sind, dass die Last, die wir in diesem Bezirk und in der Stadt Traiskirchen tragen, jetzt auf alle Bundesländer aufgeteilt ist und dass das Traiskirchen auch wirklich entlastet hat.

Das ist auch ein Schritt, der aufzeigt, dass die Zusammenarbeit unter den Bundeslän­dern – auch wenn Landeshauptmann Erwin Pröll den richtigen Anstoß gegeben und Dynamik in diesen Prozess gebracht hat – sehr, sehr gut ist. Ich hoffe, dass diese Ent­lastung weiterhin aufrecht bleibt.

In diesem Sinne nehmen wir alle drei Berichte der Gerichtshöfe gerne zur Kenntnis. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

11.25


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates beziehungs­weise die gegenständlichen Berichte erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2012 betreffend ein Bundesverwaltungsgerichtsgesetz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsge­richtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2011.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, die ge­genständlichen Berichte zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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