Wir werden versuchen, Kommissar Michel Barnier auch in den EU-Ausschuss einzuladen, um eine direkte Stellungnahme zu bekommen, denn ich denke, der EU-Ausschuss hat in dieser Angelegenheit bisher sehr, sehr professionell – und da wird mir auch Kollege Schennach recht geben – gehandelt.
Wir haben schon im Februar festgestellt, dass eine Umsetzung des Vorschlages erhebliche Auswirkungen auf die Strukturen kommunaler Aufgabenerbringung – vor allem im Bereich der kommunalen Wasserwirtschaft – haben könnte. Gerade in Österreich ist es üblich, dass Angelegenheiten der Wasserversorgung von den Kommunen, von den Gemeinden, aber auch von Kooperationen und natürlich auch von Gemeindeverbänden wahrgenommen werden.
Der EU-Ausschuss hat auch die Befürchtung geäußert, dass die EU mit dem Richtlinienvorschlag ihren Plan, den Wasserbereich zumindest teilweise zu liberalisieren, weiter verfolgt. Für eine direkte Marktöffnung fehlt zwar nach wie vor der politische Wille in den Mitgliedstaaten und im Europäischen Parlament, genutzt wird daher das Instrument des Wettbewerbs und insbesondere des Vergaberechts. Schwerwiegende Verzerrungen des Binnenmarktes, wie auch immer wieder behauptet wird, sowie ein Mangel an Rechtssicherheit und eine Abschottung der Märkte werden von der Kommission in der Begründung des Rechtsaktes lediglich behauptet, aber nicht belegt.
Wir haben nach mehr als acht Monaten von der Europäischen Kommission ein Antwortschreiben auf unsere begründete Stellungnahme erhalten, unterzeichnet von Vizepräsidenten Šefcovic, das natürlich nicht zu unserer Zufriedenheit ausgefallen ist. Es gibt ein weiteres Schreiben der Europäischen Kommission an verschiedene NGOs, in dem einfach diese Befürchtungen noch einmal bestätigt werden und aus dem sich ergibt, dass es zu einer Privatisierung der Wasserversorgung kommen soll.
Aus diesem Grund hat sich der EU-Ausschuss am 30. Oktober neuerlich mit dieser Materie befasst und nochmals eine Stellungnahme nach Brüssel geschickt – eine Mitteilung, wie es richtig heißt –, um eine umfassende Überprüfung der tatsächlichen Notwendigkeit des Vorschlages sowie auf dessen Vereinbarkeit mit dem Subsidiaritätsprinzip und dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung anzuregen.
Wir alle wissen, die Struktur der kommunalen Wasserversorgung in Österreich hat sich über viele Jahrzehnte bewährt und garantiert die zuverlässige Belieferung der österreichischen Bürgerinnen und Bürger mit hochwertigem und vor allem mit leistbarem Trinkwasser. Die Wasserqualität wird ständig überwacht und ist nachgewiesen flächendeckend sehr hoch. Eine Liberalisierung des Wassersektors, die die Wasserversorgung allein den Regeln des Marktes unterwirft und dem kommunalen Aufgabenbereich der Daseinsvorsorge entzieht, ist im Interesse des Allgemeinwohls und des Ressourcenschutzes entschieden abzulehnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätinnen Michalke und Kerschbaum.) – Ja, da kann man applaudieren!
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe gesagt, Wasser ist Leben. Der Wassersektor ist auch durch Ortsnähe gekennzeichnet und eine klassische kommunale Aufgabe. So besteht zum Beispiel im Fall der Wasserversorgung bei einer bloßen Ausrichtung auf wirtschaftlichen Erfolg die Gefahr, dass der Ressourcenschutz, die Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten sowie – und das ist auch ein ganz wichtiger Punkt – die Instandhaltung und Erneuerung der Leistungsnetze und Speicheranlagen in den Hintergrund treten.
Der Bundesrat lehnt die Pläne der Europäischen Kommission, die Trinkwasserversorgung in Europa für den Wettbewerb für Private zu öffnen, aus diesen Gründen ganz klar ab. Die sichere Bereitstellung von sauberem und leistbarem Trinkwasser hat eine herausragende Bedeutung für das Wohl der Allgemeinheit und ist daher eine kommunale Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge, die auch von der öffentlichen Hand bestens
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