BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 69

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11.48.226. Punkt

Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Art. 23e B-VG betreffend KOM (2011) 897 endg. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parla­ments und des Rates über die Konzessionsvergabe (67819/EU XXIV. GP sowie 8881/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir kommen nun zum 6. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Dr. Winzig. Ich bitte um den Bericht.

 


11.48.42

Berichterstatterin Dr. Angelika Winzig: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des EU-Ausschusses über das Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Art. 23e Bundes-Verfassungsgesetz be­treffend KOM (2011) 897 endgültiger Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe.

Der Bericht und der Entschließungsantrag liegen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der EU-Ausschuss stellt nach Beratung des Vorhabens im Rahmen der Europäischen Union gemäß Artikel 23e B-VG am 19. Dezember 2012 den Antrag, der Bundesrat wolle die dem schriftlichen Ausschussbericht angeschlossene Entschließung anneh­men.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


11.49.27

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Konzessionsrichtlinie hat der EU-Ausschuss am 1. Februar 2012 einstimmig eine sogenannte Subsidiaritäts­rüge nach Artikel 23e Bundes-Verfassungsgesetz erteilt. In dieser Rüge wurde auch betont, dass der Vorschlag insbesondere das Recht auf kommunale Selbstverwaltung unterlaufe, zu dessen Achtung sich die Europäische Kommission in den geltenden Ver­trägen entsprechend bekannt hat. Außerdem entsteht durch diesen Vorschlag ein Liberalisierungsdruck in Bereichen der Daseinsvorsorge, die nicht mit anderen Wirt­schaftsbereichen vergleichbar sind.

Der EU-Ausschuss hat wie gesagt in dieser Angelegenheit seinen Auftrag, Richtlinien und Verordnungen der EU auf Subsidiaritätskriterien zu prüfen, im vollen Umfang und rechtzeitig – und das ist entscheidend – im Rahmen der Begutachtungsfrist von acht Wochen wahrgenommen. Wenn man diese Diskussion verfolgt, die jetzt durch Berichte im „Standard“ wieder aufgeflammt ist, wo geschrieben wird – ich lasse das unkommen­tiert –: „Wiener Rote gegen Brüsseler Privatisierungsversuche“, „Vorschlag der EU-Kommission bringt Wiener Rote auf die Palme, ein Bürgerbegehren dazu läuft“, dann muss man schon sagen, das ist ein Thema, das uns alle betrifft.

Wasser ist Leben, und ich denke, man kann sagen, dass wir uns parteiübergreifend für diese Materie, für diesen Bodenschatz, den es aus österreichischer Sicht auch zu ver­teidigen gilt, sehr, sehr intensiv einsetzen.

Wir sind aber dankbar, dass die Diskussion wieder angefacht wurde, weil der Bundes­rat in dieser Materie sehr aktiv ist. Kommissar Michel Barnier hat sich in einem Ant­wortschreiben im „Standard“ unter dem Titel „Brüssel, Wien und der Kampf ums Was­ser“ wiederum dazu geäußert.

 


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