BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 77

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Zur Beschlussfassung der vorliegenden Dienstrechts-Novelle aber darf ich sagen: Wir Freiheitliche lehnen diese Novelle ab. Ich darf auch kurz auf die wesentlichen Punkte unseres Abstimmungsverhaltens eingehen.

Da ist zunächst einmal der Wunsch nach einem eigenständigen Dienstrecht für die ein­zelnen Berufssparten im öffentlichen Dienst. Es ist nichts Neues, wenn ich sage, dass die Arbeit eines Lehrers völlig anders zu bewerten ist als die Arbeit als Polizist, und der Richterberuf ist nicht vergleichbar mit der Tätigkeit eines Berufsoffiziers im österreichi­schen Bundesheer. Es gibt seit Jahren Diskussionen über Dienstrechte – Exekutiv­dienstrecht, Lehrerdienstrecht. Diese Dienstrechts-Novelle bietet das wieder einmal nicht, man ist wieder einmal säumig, und das ist sicherlich einer der Gründe, warum wir diese Novelle ablehnen.

Ein weiterer Punkt, den wir sehr kritisch betrachten, ist der § 312a Strafgesetzbuch, der mit dieser Dienstrechts-Novelle beschlossen werden soll und den man hier sozusagen angehängt hat. Ich darf vorausschicken, dass wir Freiheitliche genauso, wie ich es jedem hier im Saal und jedem demokratisch gesinnten Menschen zubillige, Folter und Gewalt als Druckmittel zur Wahrheitsfindung generell ablehnen. Wie die Formulierung dieses § 312a gefasst ist, ist sie derart unkonkret und schwammig, dass die Gefahr von Beschwerden und vor allem des Entstehens von Denunziantentum sehr, sehr groß ist.

An einem Beispiel aufgezeigt, und vielleicht auch zur Erklärung: Der mögliche Täter ist nach diesem Paragraphen der Beamte, der Amtsträger. Als Beispiel nehme ich einen Strafrichter, der in der Verhandlung zum Beschuldigten sagt: Herr Beschuldigter, ge­ben Sie es doch zu, denn dann bekommen Sie nicht vier, sondern nur zwei Monate. Wenn sich der Beschuldigte dann auf diesen Paragraphen beruft, ist dann der Richter seinen Job los? Das wäre wirklich nicht gerecht, und das kann es ja wohl auch nicht sein. Das Gleiche gilt für die Polizei, gilt für Polizisten bei einer Vernehmung. Auch das wäre so ein Fall.

In diesem Zusammenhang darf ich auch noch erwähnen, dass man den wichtigsten Milderungsgrund in unserer Strafgesetzgebung, nämlich das reumütige Geständnis, dann abschaffen müsste, denn das wäre doch nur konsequent, wenn man das machen würde. Das würde die Rechtsordnung, unser Rechtssystem jedoch vermutlich auf den Kopf stellen.

Diese Bestimmung ist also aus unserer Sicht unkonkret, sie ist schwammig, sie ist of­fensichtlich auch den österreichischen Rechtsverhältnissen nicht angepasst, und sie öffnet, wie ich schon gesagt habe, dem Denunziantentum Tür und Tor. Und genau da­durch wird sie natürlich zu einer großen Verunsicherung gerade beim Dienstpersonal der Polizei, der Exekutive und auch im Bereich der Justiz führen. Es geht uns nicht da­rum, dass man jene, die tatsächlich Gewalt anwenden, laufen lässt. Die gehören aus­nahmslos bestraft! Es geht jedoch um die Tausenden von Polizisten, von Staatsanwäl­ten, von Richtern, von Bediensteten aller Bereiche, die tagtäglich mit der Durchsetzung von staatlicher Zwangsgewalt befasst sind, die tagtäglich hoheitliche Verwaltungsakte setzen müssen, die die Rechtsprechung ausüben. Sie werden verunsichert sein. Das ist für uns einer der Hauptgründe, warum wir diese Dienstrechts-Novelle ablehnen.

Und eines noch, Frau Minister, auf einen Punkt möchte ich noch eingehen. (Bundesrat Kainz: Nach deiner Rede werden sie auf alle Fälle verunsichert sein!) – Wir werden dann ohnehin noch hören, was ihr dazu sagt.

Auf einen Punkt möchte ich noch eingehen, Frau Bundesminister, auf den sogenann­ten Papa-Monat. Die Regelung, dass man die Frist für die Antragstellung von zwei Mo­naten auf eine Woche vor dem Geburtstermin verkürzt, ist für uns durchaus akzepta­bel. Das kann man so machen. Was wir jedoch als nicht praktikabel ansehen, ist die


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