BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 76

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag des EU-Ausschus­ses auf Annahme der dem Ausschussbericht angeschlossenen Entschließung ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der An­trag auf die Fassung dieser Entschließung ist somit angenommen. (E 238/BR-2012.)

12.17.587. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2012 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschafts­dienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirt­schaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflich­tungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Aus­schreibungsgesetz 1989, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Auslandszulagen- und ‑hilfeleistungsgesetz, das Prüfungstaxengesetz – Schu­len/Pädagogische Hochschulen, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden und das Karenzurlaubsgeldgesetz aufgehoben wird (Dienstrechts-Novelle 2012) (2003 d.B. und 2052 d.B. sowie 8830/BR d.B. und 8838/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. – Bitte um den Bericht.

 


12.18.14

Berichterstatter Dr. Magnus Brunner, LL.M: Herr Präsident! Frau Bundesminister! (In Richtung des sich von SPÖ-Bundesrätinnen und Bundesräten verabschiedenden Staatssekretärs Dr. Ostermayer:) Auf Wiedersehen, Herr Staatssekretär! (Heiterkeit.) Der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2012 betreffend eine Dienstrechts-Novelle 2012 liegt Ihnen schriftlich vor.

Ich darf daher den Antrag stellen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung. – Bevor wir in die Debatte eingehen, darf ich zur Debatte über diesen Tagesordnungspunkt sehr herzlich Frau Bundesminister Heinisch-Hosek begrüßen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Bundesministerin Heinisch-Hosek: Ich bin schon begrüßt worden!) Sie sind schon be­grüßt worden, aha. Also: Herzlich willkommen! (Ruf bei der SPÖ: Doppelt hält besser!)

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Brückl. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.19.10

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ich darf zu diesem Tagesordnungspunkt gleich einmal vorausschicken, dass der öffentliche Dienst in Österreich funktioniert. Er funktioniert deswegen, weil trotz vieler Widerstände, aber mit viel Einsatz und mit viel persönli­chem Engagement die Bediensteten mittlerweile schon eine fast perfektionierte Impro­visationskunst entwickelt haben, die ihresgleichen sucht. Deswegen funktioniert der öf­fentliche Dienst in Österreich. – Das sei vorweg einmal gesagt.

 


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