BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 83

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sofortige Suspendierung vorgesehen, nur weil dem Täter zum Beispiel mitgeteilt wur­de, im Falle eines Geständnisses wird seine Strafe milder ausfallen. Dieser Straftäter be­schwert sich dann, dass er unter Druck gesetzt worden ist, und dann treten sofort diese verschärften Disziplinarmaßnahmen in Kraft. (Zwischenruf des Bundesrates Dönmez.)

Mit diesem Dienstrecht wird eine Pro-Täter-Politik betrieben. Diese Bestimmungen sind fern jeder Realität und treffen vor allem Polizeibeamte und Justizbeamte. Diese ver­fehlte Politik führt geradewegs zu umgekehrten Problemen, wie wir sie zurzeit haben, nämlich hin zu den Straftätern und weg von den Exekutivbeamten.

Diese Dienstrechtsnovelle ist keine moderne Änderung, wie wir sie natürlich brauchen würden, nein, sie ist ein Schritt zurück. Genauso die Aussage von Ihnen, Frau Minis­ter – ich zitiere –: „Die Verschärfungen des Amtsverlusts im neuen Beamtendienstrecht wurden gemeinsam mit der Gewerkschaft beschlossen.“

Die Gewerkschaft der öffentlich Bediensteten hat den Verschlechterungen nicht nur zu­gestimmt, sondern an diesen Verschlechterungen auch aktiv mitgearbeitet. Was sind das für Standesvertreter?

Aber genauso haben die Sicherheitssprecher von SPÖ und ÖVP, die Vertreter der Ge­werkschaft Öffentlicher Dienst und sogar Polizisten im Parlament gegen Polizisten, gegen Beamte, gegen Polizeibeamte gestimmt wie zum Beispiel der Loipensprecher Neugebauer, Renate Csörgits, Hannes Fazekas und Rudolf Plessl.

Dass Polizeibeamte immer häufiger im Rahmen ihrer Einsätze ihr Leben aufs Spiel setzen müssen und dieses dann auch verlieren, wie die Kollegen auf der Ostautobahn, ist wohl unbestritten. Aber was tun diese Legislative und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst? – Sie trampeln auf jenen herum, von denen sie Schutz und Einsatz fordern.

Noch ein paar Worte zum § 312a. Was davon zu halten ist, beschreibt sehr ausführlich eine Stellungnahme des ALES der Universität Wien, das ist das Forschungszentrum für Polizei- und Justizwissenschaften. Daraus geht hervor, dass die Damen und Herren dieser Legislative klüger und schlauer sind als anerkannte Rechtsexperten, denn diese Rechtsexperten wurden weder zu Rate gezogen noch in die Debatte mit einbezogen. ÖVP und SPÖ haben freihändig und eigenwillig entschieden. Und genauso sieht er auch aus, dieser Folterparagraph.

Meinungen in den Medien von weiteren Rechtsexperten schlagen in dieselbe Kerbe: Ein unreifes Stückwerk von Laien. Bei den Machern dieses § 312a ist man der Mei­nung, dass Folter nur von Beamtinnen und Beamten von Polizei und Justiz begangen werden kann. Zivilpersonen ist diese Form von Gewaltanwendung juristisch nicht mög­lich, da dieser § 312a Strafgesetzbuch auf Zivilpersonen nicht anwendbar ist. Dabei begegnet uns Folter immer und überall im Leben: in den Schulen, mobbende Kinder, Jugendliche, in den Haushalten durch häusliche Gewalt, im Rotlichtmilieu durch prü­gelnde Zuhälter. (Bundesrat Kainz: Also bitte, da sollten Sie definieren, was Sie unter Folter verstehen!) Das könnte man weiter ausführen. (Bundesministerin Heinisch-Ho­sek: Genau! Definieren Sie „Folter“!)

Was ist denn Folter an sich? – Folter ist eine Erpressung durch körperliche und seeli­sche Gewaltanwendung. Mir persönlich ist in fast 39 Jahren Polizeidienst kein einziger Fall nachgewiesener Folter untergekommen, und ich behaupte, dass es unter der Zivil­bevölkerung weit mehr Fälle an Folterungen gibt, als es in den im § 312a gemeinten Kreisen je gegeben hat. Fälle wie Fritzl in Amstetten oder der Fall Kampusch – das sind echte Folterungen.

Abschließend darf ich Ihnen noch mitteilen, was diese Regierung für unsere Polizisten bei den Gehaltsverhandlungen übriggehabt hat. Metallgewerbe: 3,4 Prozent, Handel: 2,98 Prozent (Bundesrat Kainz: Das ist von der AUF! Machen Sie da Werbung für die


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