meine, einig, dass das zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung und auch notwendig ist.
Ich denke auch, dass der Weg, der zur Erreichung dieses Pakets beschritten wurde, ein sehr vernünftiger Weg in sozialpartnerschaftlicher Qualität war. Die Frau Bundesminister hat hier gemeinsam mit den Sozialpartnern einen sehr konstruktiven Weg gewählt, und ich möchte diesen heutigen Gesetzesbeschluss zum Anlass nehmen, um wirklich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst danke zu sagen. Ich bin selbst auch Beamter – karenziert bei Entfall der Bezüge – der Niederösterreichischen Landesregierung und denke, dass Anlass besteht, Dank zu sagen an alle Beamtinnen und Beamten in der öffentlichen Verwaltung, im Bereich der Sicherheit, auch der Kinderbetreuung von der Kindergartenpädagogin bis zum Hochschulprofessor, letztendlich allen, die im öffentlichen Dienst tätig sind, weil der öffentliche Dienst schon auch in gewisser Hinsicht ein interessantes Spannungsfeld zu bewältigen hat. Da ist einerseits die Qualitätsanforderung, der Anspruch an eine hohe Qualität der Dienstleistung, er soll andererseits sehr bürgernah agieren, zum Dritten aber sehr rasch zu Entscheidungen kommen. Ich denke, dass wir das in Österreich sehr, sehr vernünftig regeln. Deswegen stimmen wir gerne zu.
Ich möchte es aber auch nicht verabsäumen, geschätzte Frau Bundesminister, dir, weil du ja im Nachbarbezirk zu Hause bist und wir einander auch persönlich kennen, zu deinem Geburtstag, den du vor einigen Tagen gefeiert hast, sehr, sehr herzlich zu gratulieren. Bleib gesund! In diesem Sinne alles Gute! Wir stimmen gerne zu. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
12.43
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Ertl. – Bitte, Herr Kollege.
12.44
Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Warum überrascht sie mich nicht, diese neue Gesetzesnovelle, die Sie sich hier einfallen haben lassen? Es ist doch ein starkes Stück, dass das Innenministerium und das Justizministerium in Personalunion mit der Frau Beamtenministerin unkontrolliert auf Polizei und Justiz einprügeln können. (Bundesrat Todt: Wie war das?) Sie, meine Damen und Herren, werden heute einer vorverurteilenden Verschärfung des Disziplinarrechtes zustimmen. Ebenso werden Sie dem neuen § 312a Strafgesetzbuch, dem Folterparagraphen, zustimmen. Diese undefinierten und undefinierbaren Formulierungen stellen mit der vorgesehenen zwangsweisen Suspendierung eine überschießende und unverhältnismäßige Verschärfung des Dienstrechtes der Beamten dar.
Auf den Gedanken, Kollege Kainz, hinter den Beamten zu stehen, kommen Sie leider nicht. (Bundesrat Kainz: Ich glaube, dass die Kolleginnen und Kollegen froh sind, dass nicht Sie hinter ihnen stehen!) Besonders betroffen sind Polizei- und Justizbeamte. Diese sind jetzt nicht nur einem verstärkten Beschwerde- und Denunziantentum ausgesetzt oder ausgeliefert, nein, sie werden auch noch mit unangemessenen dienstrechtlichen Konsequenzen konfrontiert.
Meine Damen und Herren! Gewalt- und Sexualstraftäter haben bei uns nichts verloren, aber genauso wenig hat bei uns eine behördliche Vorverurteilung verloren! – Nicht in einem demokratischen Staat, wie es Österreich ist! (Bundesministerin Heinisch-Hosek: Es wird niemand vorverurteilt!) Auf Zuruf eines vermeintlich Geschädigten – das hat der Kollege (Bundesrat Brückl – da der Redner zögert –: Brückl!) Brückl schon gesagt; danke – wird in Zukunft ein unschuldiger Beamter sofort suspendiert, ohne dass vorher objektiv ermittelt wird. (Bundesrat Kainz: Das gibt es ja jetzt schon!) Es ist eine
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