BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 81

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

richtet. Das ist sozusagen gerichtliche Praxis. Das ist immer noch das letzte Über­bleibsel dieser Diskriminierungen. Und die SPÖ hat 2002 dagegen gestimmt, gegen den § 207b und unterschrieben, dass sie den abschaffen will – so wie wir. Heute steht hier drinnen, dass Amtsverlust deswegen droht, obwohl dieser Paragraph wirklich fast ausschließlich gegen Homosexuelle gerichtet ist.

Leider haben wir die aktuellen Daten nicht. Die früheren JustizministerInnen haben uns diese immer gegeben. Dann haben wir Frau Justizministerin Karl gefragt, wie das in den letzten Jahren praktiziert wurde. Wie sind die aktuellen Daten? Da hat sie gesagt: Das kann ich nicht beantworten. So viele Jahre, das ist zu viel Aufwand. Ein halbes Jahr ginge ja. – Dann habe ich ein halbes Jahr angefragt, und sie gibt mir die Antwort nicht mehr, weil es zu viel Aufwand sei. Früher wurde das anstandslos beantwortet. – Das sei hier auch noch angemerkt, das finde ich ausgesprochen problematisch. – Vie­len Dank. (Beifall bei den Grünen.)

12.39


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächster Redner: Herr Bundesrat Kainz. – Bitte.

 


12.39.06

Bundesrat Christoph Kainz (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Diese Beamtendienst­rechtsnovelle ist ein Sammelgesetz. Viele Punkte sind darin geregelt. Meine Vorredner sind darauf schon eingegangen.

Grundsätzlich denke ich, schon auch im Namen aller hier anwesenden Bundesratskol­leginnen und -kollegen und auch namens aller Parteien feststellen zu dürfen, dass Ös­terreich sich glücklich schätzen kann wegen des öffentlichen Dienstes, so wie wir ihn haben, weil er die Basis darstellt für unseren Sozialstaat, für unseren Sicherheitsstaat, für unseren Bürgerservicestaat und Österreich letztendlich zu dem macht, wie wir es wollen und wie es die Bürgerinnen und Bürger auch kennen. Wir haben ein sehr, sehr hohes Niveau, das die Grundlagen unserer Gesellschaft darstellt, auch für den Wirt­schaftsstandort Österreich. Ich meine, dass wir alle daran interessiert sind, möglichst effiziente Verfahrensabläufe zu haben, sehr bürgernah zu agieren und letztendlich als Dienstleister auch für unsere Bürgerinnen und Bürger da zu sein. Ich denke, dass es Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll auf den Punkt bringt, wenn er seine niederösterrei­chische Landesverwaltung unter das Motto „Näher zum Bürger, schneller zur Sache“ stellt, denn gerade auch mit unseren Bezirkshauptmannschaften ist es möglich, dass die Bürger sehr nahe vor Ort ein Servicezentrum haben, wobei schnelle Verfahrens­abläufe letztendlich auch eine hohe Qualität in der Verwaltung darstellen.

Ich möchte nur auf ein paar Punkte dieser Beamtendienstrechtsnovelle eingehen, näm­lich auch bewusst mit dem sogenannten Frühkarenzurlaub beginnend, dem Papa-Mo­nat. Ja, ich meine, es ist richtig, diese Frist zu verkürzen, denn ich glaube, dass der öf­fentliche Dienst und der Staat in diesem Falle als Dienstgeber auch gewisse Vorbild­wirkung für andere Bereiche haben sollten. Deswegen ist es meiner Ansicht nach rich­tig, dass wir diesen Schritt gehen, und zwar auch in Bezug auf die Ausweitung der Pflegefreistellung, weil wir auch hier Verantwortung gegenüber unseren Dienstnehme­rinnen und Dienstnehmern haben und einen Weg vorbereiten und vorangehen sollten, auf dem uns vielleicht dann letztendlich auch andere folgen, natürlich nur, wenn der Gesetzgeber das auch in diesem Fall will. Wichtig ist auch die Verbesserung der Ent­geltfortzahlung im Krankheitsfalle.

Ein Punkt, der, glaube ich, auch sehr wichtig ist, weil es hier um das Vertrauen der Bür­ger in den öffentlichen Dienst geht, weil es hier auch um das Ansehen des öffentlichen Dienstes an sich geht, ist die Auflösung des Dienstverhältnisses bei schwerwiegenden Delikten wie sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung, Folter. Da sind wir uns, wie ich


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite