BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 86

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xualstraftäter, wir wollen nicht, dass Folterer bei uns im öffentlichen Dienst sind. Wir haben hier sehr klar – nicht schwammig, sondern ich finde, sehr klar – eingegrenzt, wer davon betroffen ist. Das geschieht zum Schutze – das wurde heute auch schon von dir, Kollege Kainz, gesagt – aller anderen, damit man einfach klar und deutlich sa­gen kann, wer passt hier nicht mehr ins System, wer soll dieses System automatisch verlassen müssen.

Ich weiß, Amtsverluste werden ja so auch ausgesprochen, es geht ja nur darum, dass wir es auf einen Deliktskatalog eingegrenzt haben. Dass ein prügelnder Beamter, der seine Familie zu Hause verprügelt und rechtskräftig verurteilt wird, auch einem Amts­verlust unterliegt, davon gehe ich schon aus. Hier geht es nur um den automatischen Amtsverlust bei den Sexualstrafdelikten und bei Folter, die wir eingegrenzt haben, wo wir aufgrund der wirklich heftigen Vorfälle gemeint haben, hier gehört jetzt einmal auch vom Dienstgeber her ordentlich etwas ausgesagt in Bezug auf das Dienstrecht.

Wir haben uns zum Anti-Folter-Paragraphen hingewendet, den wir 1 : 1 übersetzt ha­ben. Ich glaube schon auch, dass Foltern auf keinen Fall mit Mobbing in der Schule oder anderen Delikten verglichen werden darf und dass Foltern vom Recht her nur von Menschen möglich ist, die im öffentlichen Dienst an anderen dieses Delikt verüben. Für alle anderen Delikte im privaten Bereich hat man ja Benennungen – Nötigung, Verge­waltigung und andere Gewalttaten.

Wir haben es uns nicht leicht gemacht. Wir haben mit sehr vielen Expertinnen und Ex­perten die Lage besprochen, und letztendlich ist es uns mit der Gewerkschaft Öffentli­cher Dienst gelungen, dass wir den strafrechtlichen Bestimmungen dienstrechtliche Bestimmungen folgen lassen, die eindeutig sind und in Zukunft keine Verzögerungen mehr darstellen. Im Übrigen wird es ab 2014 ohnedies so sein, dass wir die Diszipli­naroberkommission, die wir mit dieser Dienstrechtsnovelle auflösen, nicht mehr brau­chen werden, weil die Verwaltungsgerichtsbarkeit auch diese Fälle direkt behandeln wird.

Dabei ist es auch wichtig, mit einem Missverständnis aufzuräumen: Erst wenn Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben ist, kommt es zur automatischen Suspendierung. In vielen Fällen – das wissen Sie genauso gut wie ich – ist jetzt auch schon vorher sus­pendiert worden, man hat nicht auf die Staatsanwaltschaft gewartet. Das heißt, die Suspendierung wird dann ausgesprochen, wenn Grund genug da ist, anzunehmen, dass jemand Verfehlungen begangen hat, und nicht erst wenn der Staatsanwalt, die Staatsanwältin Anklage erhebt. (Ruf bei der FPÖ: Aber leider wird das schon häufig zu früh ausgesprochen!) Ich glaube, dass das eine Ergänzung dessen ist und nicht Vor­schub für irgendetwas. Es ist gut so, dass wir das im öffentlichen Dienst so handhaben, dass, wenn Verfehlungen da sind, Suspendierungen ausgesprochen werden, wenn es nicht mehr tragbar ist, dieses Dienstverhältnis aufrechtzuerhalten, bis es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommt – im Hinblick auf die Opfer, wenn man so will. Auch der automatische Amtsverlust gilt nur nach einer Verurteilung, und zwar in Zukunft un­abhängig von der Höhe der Verurteilung. Das haben wir geändert, dazu stehe ich, und das finde ich auch gut so.

Der Papa-Monat und die Verbesserungen wurden positiv angesprochen. Das teile ich voll und ganz und werde nach wie vor dafür eintreten, dass wir ihn auch in der Privat­wirtschaft bekommen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.) Durch das Kinderbetreuungsgeldgesetz können wir ganz sichergehen, dass dieser Papa-Mo­nat, diese Frühkarenz ausfinanziert wäre. Wir könnten dann auch im öffentlichen Dienst den Vätern die Kinderbetreuungsgeldvariante bezahlen.

Wir haben viele Vereinfachungen und technische Anpassungen in dieser Dienstrechts­novelle vorgenommen.

 


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