BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 85

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spreche dem Herrn Kollegen Ertl, wenn er von Folter in der Schule spricht. Als Lehrerin muss ich mich davon wirklich distanzieren. Eine Folter in der Schule – bitte, als Leh­rerin muss ich dem wirklich widersprechen. (Bundesrat Ertl: Denken Sie an die Kinder­heime!)

Ich widerspreche, wenn Herr Kollege Ertl von Vorverurteilung spricht. Diese Bestim­mung gilt für rechtskräftig Verurteilte. Ich kann aber etwas sagen: Eine Vorverurteilung ist in Kärnten passiert, wo Asylwerber und Asylwerberinnen tatsächlich auf die Saualm transportiert worden sind. Da ist eine Vorverurteilung geschehen. – Danke. Hvala. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

12.55


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Brückl. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.55.59

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! – Herr Schreuder, vor einigen Sitzungen haben Sie sich hier heraußen hingestellt und haben uns Freiheit­liche als Kellernazis beschimpft. Heute stellen Sie sich hier her und unterstellen mir und uns, dass wir Gewalt und Folterung nicht ablehnen würden. Hätten Sie mir zuge­hört, hätten Sie gehört, dass ich zweimal ausdrücklich betont habe, dass wir das auf das Schärfste ablehnen. Ich empfinde das als Frechheit und als persönliche Beleidi­gung mir selbst gegenüber.

Wenn Sie mir intellektuell nicht folgen können, dann melden Sie sich einfach nicht und schweigen Sie! (Beifall bei der FPÖ.)

12.56


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Bundesminister Heinisch-Hosek. – Bitte, Frau Minister.

 


12.56.50

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde versuchen, die eher aufgeheizte Stimmung wieder ein bisschen zu kalmieren. Diese Dienstrechtsnovelle als Ganzes wird, zum ersten Mal seit ich Bundesministerin bin, ohne Gehaltsabschluss – das möchte ich betonen – vorgelegt, und ich möchte mich bei dieser Gelegenheit wirk­lich auch sehr bei den über 130 000 öffentlich Bediensteten des Bundes bedanken, die – ich habe es ja mit den Sozialpartnern verhandelt – hier auch mitgehen, weil wir damit als öffentlicher Dienst einen großen Beitrag auch zum Konsolidierungspaket ge­leistet haben.

Der Anlass, mit dieser Dienstrechtsnovelle den automatischen Amtsverlust einzufüh­ren, waren allerdings gar nicht so sehr Fälle aus der letzten Zeit, weil die Fälle, die hier angesprochen wurden, auch von Rednern und Rednerinnen, zum Teil sechs Jahre zu­rückliegen und zum Teil noch immer nicht fertig verhandelt waren. Ich glaube, dass es schon hoch an der Zeit war, hier einmal ganz klar und deutlich zu sagen, dass wir einfach Deliktskataloge erstellen, wo wir unter keinen Umständen wollen, dass, wenn hier Verbrechen – und so darf man sie nennen – passieren, Verhandlungen sich so ziehen, dass gerade einmal unter dem Strafmaß verurteilt wird, das zu einem Amtsverlust führen würde. Das war ja sehr oft der Fall. Dadurch war es sehr schwierig, mit den Disziplinarkommissionen, mit der Disziplinaroberkommission auch Rechtssi­cherheit für die Beamten und Beamtinnen, die vielleicht betroffen gewesen sind, zu be­kommen.

Daher war es, glaube ich, eine gute Entscheidung – und da bin ich bei Ihnen allen, wenn Sie sagen, wir wollen nicht, dass schwarze Schafe, wir wollen nicht, dass Se-


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