Ich möchte noch kurz zu § 207b Stellung nehmen, weil mich das auch ganz besonders betrifft, weil ich möchte, dass niemand benachteiligt wird. Wir haben die Daten dem Sicherheitsbericht 2012 entnommen, wo § 207a und 207b in Bezug auf die Anzeigen in der Kriminalstatistik ausgewertet wurden. Da zeigt sich in den letzten Jahren, die angeschaut wurden, dass sich die Verurteilungspraxis verändert hat. Ältere Männer mit ganz jungen Frauen oder sogar Mädchen wurden öfter verurteilt als ältere Männer mit unter 16-jährigen Burschen.
Wir stehen jetzt vor der großen Herausforderung – das möchte ich vorab einmal ankündigen –, dass wir durch eine EU-Richtlinie angewiesen sind, genau diesen Paragraphen betreffend das Schutzalter der Minderjährigen auf 18 Jahre anzuheben. Wir haben die Kinderrechte in der Verfassung verankert. Jetzt ist die große Frage: Kinderrechte versus 207b, wer darf wen schützen? Das ist ein Paragraph, der nur bei Verurteilung, wenn Unzucht mit Minderjährigen begangen wird, zum Tragen kommt. Bei Freiwilligkeit haben wir ohnehin auf 16 Jahre beiderlei Geschlechts angehoben. Da müssen wir uns noch Gedanken machen, wie wir das im Sinne aller hinbekommen. Ich möchte nur vorweg gesagt haben, dass das ansteht und in der nächsten StGB-Novelle von Kollegin Karl, die ohnehin im Anschluss kommen wird, ein Thema sein wird. Das war nur ein Ausflug, um ein bisschen darauf eingehen zu können, wie sich der § 207b von der Verurteilungspraxis her entwickelt hat und was noch an Veränderungen ansteht.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte Ihnen für die gute und konstruktive Zusammenarbeit danken, auch wenn es ein bisschen heißer hergegangen ist. Ich glaube trotzdem, dass das, was wir in der Dienstrechtsnovelle beschließen, im Sinne aller öffentlich Bediensteten ist. Wir konnten noch nie etwas gegen die öffentlich Bediensteten beschließen, denn jede Dienstrechtsnovelle wird selbstverständlich mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst vorverhandelt und soll immer konsensual sein. Es ist eigentlich noch nie vorgekommen, dass wir gegen die Gewerkschaft eine Novelle beschlossen haben. Vielleicht gab es im Vorfeld das eine oder andere Mal einzelne Punkte, die sich dann auch als deeskalierend erwiesen haben. Bei dieser Dienstrechtsnovelle war das nicht der Fall, das sage ich gleich dazu.
Ich stehe nicht an, über weitere Verbesserungen im Sinne gleichgeschlechtlicher Paare, was den öffentlichen Dienst betrifft, nachzudenken – Dr. Alberer sitzt jetzt hier – und anzudenken, ob wir das in eine nächste Novelle bringen können.
Abschließend lassen Sie mich sagen, dass es eine positive Novelle ist. Es ist ein Lohnverzicht dagewesen, insofern wir keine Gehaltserhöhung beschlossen haben. Wir haben bei schweren Gewaltverbrechen durch den automatischen Amtsverlust gute Lösungen und auch positive Dinge wie den Papa-Monat, den unbedingten Rechtsanspruch – da stehe ich total dafür – und viele Verbesserungen im Shared-Services-Bereich und so weiter.
Daher kann ich alles in allem nur sagen: Dankeschön für die Zusammenarbeit hier im Bundesrat, aber auch Dankeschön allen öffentlich Bediensteten, die sich sehr vorbildlich in Krisensituationen verhalten. Das möchte ich zum Abschluss noch zum Ausdruck bringen: Wirtschafts- und Finanzkrise, wir sind ein stabiler Faktor in dieser Republik. Wir – wenn ich das „Wir“ so sagen darf –, der öffentliche Dienst, für den ich verantwortlich zeichnen darf, haben uns als krisensicher erwiesen. Ich glaube, das wird nicht nur in Zeiten wie diesen so sein, sondern auch in Zukunft. Wir entwickeln uns ständig weiter und schauen, dass unsere Bediensteten, deren Zahl ja nicht größer, sondern geringer wird, alle Möglichkeiten und Mittel zur Verfügung haben, ihre Arbeit gut zu machen und das Service an der Bürgerin und am Bürger auch weiterhin so gut aufrechtzuerhalten. – Vielen herzlichen Dank und schöne Feiertage! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.07
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