BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 88

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.08.168. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, das Justizbetreuungsagentur-Gesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Bundesgesetz zur Durchführung des Überein­kommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationa-
ler Kindesentführung und das Namensänderungsgesetz geändert werden (Kind­schafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 – KindNamRÄG 2013) (2004 d.B. und 2087 d.B. sowie 8845/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Füller. Ich bitte um den Bericht.

 


13.08.29

Berichterstatter Christian Füller: Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Außerstreitgesetz, das Ehege­setz, das Justizbetreuungsagentur-Gesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsge­bührengesetz, das Bundesgesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 25. Ok­tober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung und das Namensänderungsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen, Kolleginnen und Kollegen, in schriftlicher Form vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung und darf zur Debatte über diesen Tagesordnungspunkt Frau Bundesminister Dr. Beatrix Karl sehr herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte, Frau Kollegin.

 


13.09.36

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Wir haben hier eine Regierungsvorlage, über die in wesentli­chen Punkten sehr lange verhandelt worden ist, genau genommen seit dem Jahr 2009.

Sie beinhaltet zum einen das Namensrechts-Änderungsgesetz, eine Änderung des Na­mensrechtes, womit einem Wunsch vieler Österreicherinnen und Österreicher entspro­chen worden ist, die es nie ganz verstanden haben, dass zum Beispiel gemeinsame Kinder nicht einen gemeinsamen Doppelnamen tragen können. Die Möglichkeit, dass einerseits Kinder einen Doppelnamen tragen dürfen und andererseits auch Eltern und Kinder einen gemeinsamen Doppelnamen tragen können, ist geschaffen worden. Ich finde, es ist völlig in Ordnung, dass man damit dem Wunsch einer großen Mehrheit entsprochen hat.

 


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