In Deutschland – ich habe das in dem Zwischenruf ja schon gesagt –, gibt es das, und 90 Prozent der Fragenstellungen, der Streitigkeiten oder was auch immer, wenn es darum geht, wie man eine Obsorge regelt, werden vorab mediativ in einer Schlichtungsstelle erledigt und nicht vor Gericht. Nur 10 Prozent kommen dann schlussendlich vor Gericht.
Ja, manchmal ist auch das notwendig. Das ist so. Wenn alles so zerrüttet ist, dass auch eine Mediation nichts mehr bringt, dass gar keine Einigung zustande kommen kann, dann wird ein Gericht notwendig sein. Aber wir sind davon überzeugt, dass das anders geht.
Es gibt ja, und das möchte ich der Frau Ministerin auch zugutehalten – wie heißt das jetzt so schön? (der Redner blättert in seinen Unterlagen) – die Familiengerichtshilfe. Ich muss immer nachschauen. Bei der Familiengerichtshilfe ist sozusagen die Idee der Schlichtungsstelle aufgenommen, ohne dass es eine Schlichtungsstelle ist. Aber das bleibt bei Gericht, das heißt, man muss nach wie vor zu Gericht gehen.
Sie jammern ja selber sehr oft, dass es einen Personalmangel gibt, dass die Gerichte wahnsinnig viel Arbeit haben, dass Richterinnen und Richter quasi im Akkord Dinge erledigen müssen. Eine Schlichtungsstelle wäre auch eine Möglichkeit gewesen, da zu entlasten, wenn nur noch 10 Prozent solcher Streitigkeiten, wie es in Deutschland der Fall ist, vor Gericht kämen.
Ich möchte allerdings noch einen anderen Aspekt aus diesem Familienrechtspaket aufgreifen. Ich werde heute dreimal – beziehungsweise habe ich es einmal schon getan, und ich werde es jetzt noch zweimal machen – auf die unterschiedliche Behandlung von eingetragener Partnerschaft und Ehe eingehen. Ich mache das heute bewusst so deutlich, und zwar nicht nur, weil ich 2010 einer der großen Wortführer und Demonstranten war, die gegen ein eigenes Ghettogesetz für Lesben und Schwule waren, sondern weil ich immer gesagt habe: Wir brauchen dieselben Rechtsgrundlagen, die für alle gleich gelten, weil es Gleichbehandlung nicht nur ein bisschen geben kann, sondern nur ganz oder gar nicht.
Hier haben wir das wieder, wobei – das ist ja auch etwas Positives; damit kann ich gleich mit etwas Positivem beginnen – dieser Gesetzentwurf auch tatsächlich eine Verbesserung für eingetragene Partner und Partnerinnen vorsieht, nämlich bei Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens, bei der Vertretung der Partnerin oder des Partners, der oder die aus welchen Gründen auch immer verhindert ist. Da geht es zum Beispiel um Entschuldigungen für die Schule, darum, dass das Kind zur Oma gegeben wird, die aufpasst, da geht es zum Beispiel um das Abholen vom Kindergarten, zum Beispiel um nicht so schwerwiegende medizinische Eingriffen.
Bei diesen alltäglichen Erledigungen kann jetzt der eingetragene Partner oder die eingetragene Partnerin den Partner beziehungsweise die Partnerin vertreten, allerdings nicht das Kind. Das bleibt rechtlich in Österreich ausschließlich bei der Ehe und gilt nicht für eingetragene Partner und Partnerinnen. Und was wir von Anfang an gesagt haben, nämlich dass die zwei verschiedenen Gesetzesmaterien bei allen Novellen, die dann in all den Jahren folgen werden, Ungleichbehandlungen beinhalten werden und dass das zu Megaproblemen führen wird, zu komplizierten Konstrukten, bewahrheitet sich einmal mehr.
Gleichzeitig begrüßen wir ausdrücklich die Liberalisierung im Namensrecht. Das ist heute nämlich noch gar nicht angesprochen worden – oder habe ich es überhört? Nun gut, wir begrüßen also ausdrücklich die Liberalisierung im Namensrecht und finden sie gut. Aber auch hier – leider, leider! – gibt es für Ehepartner und Ehepartnerinnen jetzt viel mehr Möglichkeiten, Doppelnamen, Einzelnamen, wie auch immer sie sich das wünschen, zu führen, bei eingetragenen Partnern und Partnerinnen gilt das – Sie werden erraten haben – nicht.
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