BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 94

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Nur ein Teil einer Partnerschaft darf einen Doppelnamen tragen, der andere Partner beziehungsweise die andere Partnerin darf das nicht. Auch das ist eine nicht zu er­klärende Ungleichbehandlung, die ausschließlich als Schikane anzusehen ist. Warum? Können Sie mir vielleicht sagen, warum es diese Ungleichbehandlung gibt? Ich würde Sie bitten, mir das zu erklären, denn ich verstehe es de facto nicht.

Die ÖVP verstehe ich in dieser Frage schon lange nicht, und ich finde es auch sehr schade, dass die SPÖ sich da nicht stärker durchsetzen kann. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.29


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Posch-Gruska zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Kollegin.

 


13.30.43

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! In Österreich hat sich die Familienstruktur grundle­gend geändert. Wir haben das Idealbild der Familie nicht mehr. Wir haben Patchwork­familien, Regenbogenfamilien, AlleinerzieherInnen und Lebensgemeinschaften.

Ich möchte sogar sagen, dass das Idealbild der Familie mit Vater, Mutter, Hund, Haus, samstags Straßenkehren Druck auf die Familien ausübt. Daher ist es für mich beson­ders begrüßenswert, dass wir mit diesem Gesetz einen Schritt in die richtige Richtung machen, um wirklich zu zeigen, dass wir dazu stehen, dass es auch andere Formen der Lebensgemeinschaft gibt.

Es ist heute schon gesagt worden: Es geht um 10 Prozent der Scheidungen; 90 Pro­zent werden einvernehmlich geschieden. Diese 10 Prozent sind, in Zahlen ausge­drückt, zirka 2 000 Scheidungen, die es gibt, aber diese 2 000 Paare, diese 2 000 oder mehr Kinder brauchen unsere Hilfe.

In Österreich ist es schon seit 2001 möglich, die gemeinsame Obsorge zu beantragen. Das machen auch schon sehr viele Familien, und ich glaube, dass für diese Familien – bei diesen 90 Prozent, nämlich den einvernehmlichen Scheidungen, wird, glaube ich, in mehr als 50 Prozent der Fälle die gemeinsame Obsorge beantragt – die gemeinsa­me Obsorge etwas sehr Positives ist.

Ich bin sehr, sehr froh darüber, dass die gemeinsame Obsorge keine Zwangsobsorge geworden ist, denn – auch wenn von der FPÖ betont wird, wie wichtig das Kindeswohl ist –, es hätte den Familien geschadet, wenn es eine gemeinsame Zwangsobsorge ge­geben hätte. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Bundesrätin Michalke.)

Es ist – auch das ist heute schon gesagt worden – das Kindeswohl erstmals im Ge­setz definiert. Das Wohl des Kindes ist nicht nur als Fürsorge definiert, sondern es ist auch – und das freut mich natürlich sehr – als Wertschätzung, Akzeptanz des Kindes und auch als Berücksichtigung der Meinung des Kindes definiert.

Ganz klar ist, dass die Eltern Verantwortung tragen. Eine Elternschaft ist nicht kündbar. Eltern tragen die Verantwortung, und es muss für die Kinder selbstverständlich sein, dass sie sich darauf verlassen können. Wir brauchen da mehr Unterstützungen für die Kinder, das ist richtig. (Präsident Keuschnigg übernimmt wieder den Vorsitz.)

Die Familiengerichte sind schon angesprochen worden. Dazu gibt es jetzt schon Pilot­projekte, und das wird auf ganz Österreich ausgedehnt. Ich kenne diese Pilotprojekte nur vom Nachlesen, kenne leider keines aus der Praxis.

Diese sechsmonatige Abkühlphase oder Probephase ist ganz sicher etwas sehr Wich­tiges.

Die 93 Planstellen, die schon angesprochen wurden, gelten für das ganze Justizmi­nisterium, nur ein Teil betrifft den Bereich Familien.

 


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