BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 95

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Was mir noch wichtig ist: Es wird Schulungen geben, und diese Schiedsgerichtsstelle, die angesprochen wurde, wo jetzt eben die Familiengerichtshilfe ist, wird nicht von den Richtern ausgefüllt, sondern von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und Psycho­loginnen und Psychologen. (Bundesrat Dönmez: Und MediatorInnen!) Das ist für mich noch wichtig, denn das ist für mich dann auch leichter zu vertreten.

Es ist ganz wichtig, dass die Stelle dieser Familiengerichtshilfe nicht von den Richtern ausgefüllt wird, sondern von Psychologinnen und Psychologen, und dass dann sehr gut und vor allem schnell Hilfe gegeben wird.

Es sollte wirklich – die Kollegin Mühlwerth hat es angeschnitten – keine Ungerechtig­keit geben, weder gegenüber den Vätern noch gegenüber den Müttern. Ich sage das, weil Sie so herausgestrichen haben, dass die Väter so ungerecht behandelt werden. Auch Mütter werden sehr oft ungerecht behandelt und stehen alleine da. Das Wichtige ist bei diesem Gesetz die Gemeinsamkeit: dass für die Kinder, für das Wohl der Kinder Vater und Mutter da sind, dass sie sich gut vertreten fühlen und professionelle Unter­stützung bekommen, dass also kein Geschlechterkrieg geführt wird.

Dieses Thema wird ja sehr emotional diskutiert. Jeder von uns herinnen kennt einen Fall, wo es bei der Scheidung bei einem Rosenkrieg zu Szenen gekommen ist, wo ein Kind leiden musste. Das wissen wir alle, das kennen wir. Ich glaube daher, dass das eine ganz wichtige Sache ist, wenn wir wirklich bei diesem Gesetz bleiben.

Den Kinderbeistand gibt es in Österreich seit 1. Juli 2010. Der Kinderbeistand ist für mich eine ganz wichtige Einrichtung. Ich glaube nur, dass es da mehr Information be­darf, dass er besser eingesetzt werden muss, dass er aber auch einer besseren Aus­stattung mit Ressourcen bedarf. Ich glaube, dass der Kinderbeistand in solchen Schei­dungsverfahren etwas ganz Wichtiges ist, und ich würde mir da wirklich mehr Info wün­schen.

Ich bin als Kinderfreunde-Funktionärin auch mit den Themen Elternbildung und Be­suchsbegleitung betraut. Dazu möchte ich anmerken, dass die Besuchsbegleitung – das habe ich beim letzten Mal schon gesagt – eine wirklich hilfreiche Institution ist, dass sie zurzeit aber keine Lösungen aufzeigen kann.

Die Besuchsbegleitung wird von Bundesminister Hundstorfer bezahlt beziehungsweise finanziell unterstützt. Wir betreiben auch diese Besuchsbegleitung. Diese ist nötig bei Konflikten, wenn Mutter und Vater überhaupt nicht mehr miteinander sprechen können. Dann bringt beispielsweise die Mutter das Kind, 10 Minuten später kommt der Vater zur Besuchsbegleitung und verbringt mit dem Kind den Nachmittag. Das heißt, die El­ternteile sehen einander nicht.

Das ist eine sehr gute und sehr wichtige Einrichtung, und ich stehe zu dieser Einrich­tung, ich glaube aber, dass wir mit dieser Familiengerichtshilfe jetzt einen Schritt weiter gehen können, um wirklich zu Lösungen zu kommen. Da würde ich mir wünschen, dass die Erfahrungen dieser Besuchsbegleiterinnen und Besuchsbegleiter auch mit einfließen würden, dass man sich das auch anhört.

Die Elternbildung habe ich erwähnt.

Die Schlichtungsstelle habe ich ebenfalls schon erwähnt. – Auch mir tut es sehr leid, dass es sie jetzt noch nicht gibt. Ich bin aber davon überzeugt – und es hat mich sehr gefreut, dass auch Kollege Schreuder das gesagt hat –, dass die Frage nur mehr lau­tet, wann sie kommen wird. Es ist ein Hoffnungsschimmer, und ich hoffe auch.

Mediation und Besuchsvermittler haben wir schon erwähnt.

Was für mich noch sehr, sehr wichtig ist, ist, dass es keine gemeinsame Obsorge gibt, wenn es Gewalt in der Familie gibt, und zwar gilt das nicht nur bei Gewalt gegen das


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