BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 96

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Kind, sondern auch bei Gewalt gegen die Frau. – Wenn es Gewalt in der Familie gibt, wird es keine gemeinsame Obsorge geben! Ich glaube, dass das sehr, sehr wichtig ist, weil einige Familien leider davon betroffen sind.

Ich habe mir auch das Stichwort Namensrecht aufgeschrieben, aber dazu brauche ich nicht mehr allzu viel zu sagen, weil Kollege Schreuder schon sehr viel gesagt hat. Ich wünsche mir nur beim Namensrecht, dass wir, wenn es geändert wird, auch bei den Lesben oder Schwulen diesen Bindestrich möglich machen, weil ich glaube, dass so­gar  (Bundesrat Schreuder: Ist schon aufgehoben worden!) – Ist schon aufgehoben worden? Super! Gut, dann hat sich das erledigt. Danke, ein Wunsch erfüllt, so kurz vor Weihnachten, das ist schön!

Für die Evaluierung wünsche ich mir, dass wir wirklich effektiv daran arbeiten. Ich glau­be, dass wir da einen Schritt in die richtige Richtung machen und ganz sicherlich 2017 bei der Evaluierung auch weitere Schritte zum Wohle des Kindes setzen können. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

13.38


Präsident Georg Keuschnigg: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Karl. – Bitte.

 


13.38.12

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Es wurde bereits angesprochen, dass sich die Zeiten geändert haben und dass sich damit natürlich auch die familiären Struk­turen geändert haben. Es war mir völlig klar, als ich vor etwas mehr als eineinhalb Jah­ren mein Amt als Justizministerin angetreten habe, dass für mich die Schaffung eines modernen Familienrechts, eines modernen Kindschaftsrechts und Namensrechts ganz große Priorität haben wird.

Deshalb war es mir auch immer wichtig, in diesem Bereich Akzente zu setzen, denn eines ist klar: Wenn sich die Eltern nicht mehr einigen können, dann sind es meistens die Kinder, die die Leidtragenden sind, und es sind die Kinder, die sehr häufig Opfer dieser Beziehungskonflikte sind. Da muss man einmal Abhilfe schaffen, da muss man vor allem die Kinder ganz besonders unterstützen.

Um all den Herausforderungen, die sich hier in diesem Bereich ergeben, auch gerecht werden zu können, war mir von Anfang an wichtig, dass es sich um ein umfassendes Paket handelt und dass es nicht bloß darum gehen kann, das Erkenntnis des Verfas­sungsgerichtshofes und das Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes für Men­schenrechte umzusetzen. Das wäre meines Erachtens viel zu kurz gegriffen. Deshalb habe ich auch ein umfassendes Familienrechtspaket auf den Tisch gelegt, das Ihnen heute zur Beschlussfassung vorliegt.

Ich möchte mich auch ausdrücklich noch einmal bei meiner Regierungskollegin Ga­briele Heinisch-Hosek bedanken für die sehr konstruktiven Gespräche, die wir geführt haben. Es ist uns gemeinsam gelungen, da wirklich einen großen Wurf zu präsentie­ren, nämlich einen großen Wurf in dem Sinn, dass es sich eben, wie ich bereits gesagt habe, um ein modernes Familienrecht handelt, und zwar um ein Familienrecht, das das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellt, denn das ist für mich einfach der Kernpunkt des Familienrechtes.

Deshalb betone ich auch immer, dass es hier nicht um ein Vätergesetz oder um ein Müttergesetz geht, sondern dass das Kind und das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen. Das war auch der Fokus bei dieser Gesetzesreform.

Es ist bereits von mehreren Rednern angesprochen worden, dass wir das Kindeswohl erstmals ausführlich definiert haben. Diese ausführliche Definition des Kindeswohls halte


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